Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 118

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Kolleginnen und Kollegen! Einige Inhalte des aktuellen Pflanzgutgesetzes: Es geht um den Erhalt der alten Obst- und Gemüsesorten. Beim Bundesamt für Wein- und Obst­bau sind zum Beispiel 570 Apfelsorten und circa 200 Birnensorten in einem Verzeich­nis. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit, die AGES, hat die Möglichkeit, entspre­chende Sorten zu prüfen. Nach der positiven Prüfung dieser Sorten können sie von den Betrieben auf den Markt gebracht werden.

Dieser Beschluss des Pflanzgutgesetzes sichert nachhaltig auch das wirtschaftliche Über­leben der bäuerlichen Familienbetriebe. Das ist ein wesentlicher Schritt in die Richtung, dass Direktvermarktung und Regionalität nicht nur von der theoretischen Seite her be­trachtet werden, sondern auch weiterhin von den bäuerlichen Familienbetrieben nachhal­tig gestärkt umgesetzt werden können.

Regionalität ist daher kein Schlagwort, sondern Regionalität, Herr Kollege, wird auch wei­terhin gelebt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

15.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte. (Abg. Eßl – in Richtung SPÖ –: Herr Kollege, wieso hat denn die SPÖ schon Kan­didatenlisten beschlossen vor zwei Monaten?)

 


15.04.33

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Preiner, nach dem blumigen Ausflug in die Politik, die da auch in Ihrem Bereich, in der Landwirtschaft, angekommen ist, möchte ich nur sagen, es heißt von Ihrer Seite oder von der Seite der SPÖ immer: Spiel der freien Kräfte. Wenn es gute Vorschläge gibt – das gilt natürlich auch in Richtung ÖVP –, wenn es gu­te Vorschläge in diesem Bereich gibt, sind wir gerne dazu bereit, diese auch jetzt noch, in der verbleibenden Zeit der Regierungstätigkeit, umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Pflanzgutgesetz, das jetzt neu auf den Tisch gebracht wird, gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2017. Sie haben das als Versagen des Bundesministers bezeichnet. Ja, das kann man durchaus bestätigen, denn ein Gesetz, das rückwirkend gelten soll, ist ei­gentlich nicht üblich und sollte auch diesbezüglich nicht sein.

Der Mehraufwand für die einzelnen Pflanzgutbetreiber, die das dann auch entspre­chend produzieren – also die Aufbewahrungspflicht dieser Etiketten galt bisher für ein Jahr, dies soll jetzt auf mindestens drei Jahre erhöht werden. Das sehen wir nicht ganz ein, obwohl wir diesem Gesetz insgesamt zustimmen.

Ich muss noch zu einem Punkt von heute Vormittag kommen; Herr Minister, ich glaube, Sie haben schon darauf gewartet, dass das noch kommt. Wenn wir dieses Gleichen­berger Abkommen aus dem Jahre 1953 nicht in der Form umsetzen können, wobei es um 40, 50 landwirtschaftliche Betriebe geht, dann geht es für diese Bauern wirklich um ihre Existenz. Dann heißt es einfach so salopp, aufgrund der Diskrepanzen, die es jetzt anscheinend zwischen den Regierungsparteien gibt, man sei nicht in der Lage, diesen Betrieben eine Existenzgrundlage zu gewähren. Man entzieht ihnen hiermit diese Prüf­nummer, diese österreichische Prüfnummer. Das heißt im Endeffekt, diese Existenzen sind Geschichte.

Jetzt wissen wir alle, wo diese Betriebe zu Hause sind, oder vielleicht nicht alle ... (Bun­desminister Rupprechter: Stimmt nicht!) – Nicht ganz, das ist richtig, das stimmt nicht ganz. Was heißt das dann aber, was bleibt dann übrig? (Zwischenbemerkung von Bun­desminister Rupprechter.) – Die Prüfnummer ist das Entscheidende für diese Betriebe! Warum? – Aufgrund dieser Prüfnummer haben sie die Möglichkeit, ihr Produkt als stei­rischen Wein zu verkaufen und zu vermarkten. Das geht auf einen Schlag nicht mehr.

Was heißt das im Umkehrschluss? – Man hat automatisch weniger Einnahmen. Allein dadurch, dass diese Prüfnummer wegfällt, kann man für sein Produkt automatisch nur


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