Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 125

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waren. Das muss man einfach sagen, wir haben es verschlafen. – Leutschach, jeder kennt die Südsteiermark, jeder weiß das. Aber es stellt nicht nur der Weinbau das Leit­bild dar, das sind natürlich auch die ganzen Auwälder, da sind natürlich auch die Hop­fenanlagen dabei, das sind die Äcker, das sind die Wiesen, da ist der paläozoische Schiefer, den es überhaupt nur einmalig in Österreich gibt. Ich glaube, in Deutschland gibt es noch so ein Massiv.

Was ich damit sagen möchte, ist aber auch, wie viele Menschen sich bemühen. Den­ken wir an die Naturparks: Dort setzt man sich sehr ein. Im Naturpark Südsteiermark greift man auf Streuobstwiesen zurück – entweder erhält man die Sorten aus Genban­ken oder von Streuobstwiesen. Sie animieren die Leute, die Schüler, das Obst zu sam­meln, in eine Presse zu geben, um nachher selbst den Saft zu bekommen. Man lernt also eine Liebe zum Detail. 2017 werden über 2 000 Baumsetzlinge, alte Sorten, an die Bevölkerung verteilt, damit die alten Sorten überhaupt ins Bewusstsein rücken. In der Südsteiermark sind viele Pappeln – das ist zwar kein Obstbaum – verschwunden, die­se gehören aber zum Leitbild der Region. Die Region besteht nicht nur aus Wein oder Hopfen und den Produkten daraus, auch die Obstbäume gehören dazu. Und im Sinne der Artenvielfalt gehört noch eine ganze Menge dazu: die Tiere, Fledermäuse, Käfer et cetera, alles, was sich hier angesiedelt hat.

In diesem Sinne ist das ein Gesetz, das Naturparks und somit den Erhalt von alten Sorten unterstützt, mit viel, viel mehr Geld, damit diese uns, mit ihrer Liebe zum Detail, auch eine gute Gesundheit für übermorgen gewährleisten können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.31


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmuckenschla­ger. – Bitte.

 


15.31.26

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Sehr geehrtes Hohes Haus! Nach diesen philosophischen Ausführungen darf ich zunächst einmal eine Gruppe aus der Marktgemeinde Piesting im Namen des Ab­geordneten Rädler recht herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, Ernährungssicherheit beginnt bei der Aussaat und beim Auspflanzen. Dafür brauchen wir seitens der Anwender die Sicherheit, dass wir auch entsprechendes Pflanzmaterial haben, das auch gesunde Pflanzen und dann Pro­dukte gewährleistet. Es ist mit dieser Novellierung des Pflanzgutgesetzes gelungen, ei­ne relativ einfache Handhabung zu gewährleisten. Dabei ist auch die Zweistufigkeit wich­tig: Für die einfacher zu registrierenden Sorten ist letztendlich das Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg, und dort, wo eine aufwendigere Prüfung notwendig ist, die AGES, die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zuständig.

Bei diesem Punkt sollte man schon einmal auch dem Herrn Bundesminister, stellvertre­tend für alle ihm unterstellten Bundesämter, danken, denn da wird für die österreichi­schen Bürgerinnen und Bürger hervorragende Arbeit geleistet. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Rauch, Sie haben im Zusammenhang mit Wein auch die Frage der Be­triebe angeführt, die Besitz in Österreich und Slowenien haben. Auch da waren es fe­derführend die Ministerialbeamten, die nun nach einigen Jahren endlich eine Lösung gebracht haben. Ich sage Ihnen eines: Die Weinwirtschaft wäre viel rigoroser gewesen, denn für uns gibt es eine Staatsgrenze, und die Staatsgrenze gilt. Aus Trauben, die au­ßerhalb der österreichischen Staatsgrenze wachsen, kann eigentlich kein österreichi­scher Wein gemacht werden. Es gibt aber historische Notwendigkeiten, und auf diese ist man auch eingegangen. Es war der Bundesminister, der erreicht hat, dass diese Betriebe in Österreich slowenischen Qualitätswein erzeugen dürfen. Das ist eine Aus-


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