Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 124

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den Behörden – nicht den Bauern und Bäuerinnen – Kosten von 10 000 €. Das ist aus meiner Sicht verkraftbar. Diesbezüglich ist das, glaube ich, eine ausgezeichnete Regie­rungsvorlage.

Was die Frage der zeitgerechten Umsetzung anbelangt, Herr Abgeordneter Preiner, muss ich dagegenhalten, dass ich das Versäumnis nicht nachvollziehen kann. Ich kann aber für Sie sehr gerne ausfindig machen, wie lange diese Novelle beim Koalitionspartner im Spiegelministerium gelegen ist, das würde dann auch ein bisschen die Verzögerung erläutern – aber ich werde das jetzt nicht näher ausführen.

Herr Abgeordneter Rauch, ich stehe Ihnen selbstverständlich gerne für ein persönli­ches Gespräch zur Verfügung. Ich glaube, ich habe das Gleichenberger Abkommen – das ja nicht Gegenstand dieses Gesetzes ist – in der Früh in der Fragestunde erklärt und erläutert. Ich stehe Ihnen aber, wie gesagt, gerne zur Verfügung, wie die weitere Um­setzung vorgenommen werden kann; auch was den steirischen Hopfen anbelangt, kön­nen wir das Gespräch gerne führen. Ich denke, der Präsident des Bundesweinbauver­bandes wird gerne auch noch auf diese Frage im Anschluss eingehen.

Ansonsten kann ich nur feststellen, einstimmige Beschlussfassung im Ausschuss, und ich hoffe, dass die Mehrheit auch hier diese Regierungsvorlage bestätigen wird. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.27


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


15.27.11

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die De­tails zum Pflanzgutgesetz wurden ja eingehend dargelegt: Etikettierung, Plombierung. Ein für mich wesentlicher Punkt – das ist auch schon bei den Vorrednern angeklungen – ist natürlich auch die Erhaltung des alten Saatgutes, auch im Rahmen der Verbesse­rung gesetzlicher Vorschriften.

Was ich, glaube ich, noch nicht gehört habe, ist die Eintragung der Pflanzgutsorte auf 30 Jahre. Das könnte man vielleicht noch ergänzen. Ob das jetzt mit 1. Jänner 2017 be­ginnt, ist eher nachrangig zu betrachten.

Mir ist eher aufgestoßen, wen das Gesetz eigentlich betrifft. Es betrifft ungefähr 200 Obst­bauern oder Obstbauerzeuger, es betrifft vielleicht in Österreich circa 4 200 Obstbau­betriebe, die ungefähr 11 000 Hektar bewirtschaften, mit einem Ergebnis von 224 000 Ton­nen. Das ist natürlich schon eine gigantische Leistung – das möchte ich auch sehr posi­tiv sehen.

Auch mich freut es, dass es in Bezug auf alte Sorten eine Übereinstimmung gibt. Wer kann sich noch an Maschanzker, Krummstiel, Lederapfel et cetera erinnern? (Zwischen­ruf des Abg. Schmuckenschlager.) – Maschanzker, klar, natürlich. – Aber es geht ja auch um die Regionalität. Herr Schellhorn ist jetzt nicht da, aber es ist auch ein Bindeglied, denn ich glaube, dass Obstplantagen oder Weinberge die Menschen prägen, Land­schaften prägen, Produkte prägen: Sie sind ja die Voraussetzung für einen gesunden Tourismus und das Überleben einer ländlichen Region. Das soll man nicht vergessen.

Ich denke hier zum Beispiel an Puch bei Weiz, das Apfeldorf: Würde man die Äpfel an­einanderreihen, käme man bis nach China. Es ist tatsächlich das größte Apfeldorf, das weiß keiner. Es ist eine Pracht, ich lade jeden ein, er soll ins Kulmer Land kommen. Es ist eine Prachtgegend, aber bitte: Kulm bei Weiz! Das liegt nicht in der Obersteiermark – wenn Sie Skispringen wollen, wäre das vielleicht etwas verfehlt.

Aber wer kennt nicht Orte wie Kitzeck, Gamlitz, Leutschacher Hopfen? – Die freuen sich natürlich, dass die Österreicher geschlafen haben und die Slowenen einfach schneller


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