Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 123

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gilt im Übrigen auch bei den Patenten. Keine Patente auf Pflanzen und Tiere, auch das ist ein Thema, das wir immer wieder sehr heiß diskutieren und wo Österreich voran ist. – So gesehen, herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.22


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


15.22.25

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Begriffe wie Analogkäse, Sauerstoff-Fleisch und Klebefleisch wecken in uns allen zugegebenermaßen ein ungutes Gefühl. Allein der Gedanke daran, nicht zu wissen, was das Produkt, das Lebensmittel am Teller alles be­inhaltet, macht vielen, vielen Menschen Angst.

Österreich beziehungsweise die Europäische Union hat als Gesamtes im Laufe der Jah­re sehr, sehr hohe Standards und Qualitätsprüfungsverfahren eingeführt. Die Novellie­rung des Pflanzgutgesetzes von 1997 ist dringend notwendig, ist eine konsequente Fort­führung des Gedankens von Optimierung und verbessert den Verbraucherschutz im Be­reich der Lebensmittelsicherheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Lebensmittelsicherheit und hohe Qualitäts­standards sind Markenzeichen der österreichischen Landwirtschaft, und ich denke, die­se sollte man auch hochhalten und unterstützen. Im Laufe der Jahre wurde hier ein dich­tes Netz an Prüfungs- und Kontrollmechanismen geschaffen, welches diesen hohen Stan­dard sicherstellt. Diese Mechanismen beginnen bei den Erzeugerinnen und Erzeugern, also auch bei den Bäuerinnen und Bauern, und enden im EU-weiten Überwachungs­programm.

Vieles vom Inhalt dieses Gesetzes wurde bereits gesagt, das möchte ich an dieser Stelle gar nicht mehr wiederholen und in die Länge ziehen. Mit dieser Novelle wird, wie ge­sagt, EU-Recht in ein nationales Gesetz umgesetzt, die Regionalität und die Qualität, für welche die österreichische Landwirtschaft weit über alle Landesgrenzen hinaus be­kannt ist, werden dadurch verstärkt und auch strenger unter Schutz gestellt.

In Österreich zählt nicht die Quantität, sondern die Qualität der heimischen Produkte, darauf vertrauen die Menschen und darauf setzen auch wir Sozialdemokratinnen und So­zialdemokraten. Daher stimmen wir auch diesem Gesetz zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter. – Bitte, Herr Minister.

 


15.24.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, ich kann die Ausführungen sehr kurz machen. Ich bedanke mich zunächst ausdrücklich, dass wir im Ausschuss eine sehr intensive Debatte zu dieser Regierungsvorlage durch­geführt haben, was im Ausschuss auch einstimmig bestätigt wurde. Ich freue mich auch, dass wir zu dieser Regierungsvorlage – nach den Ausführungen in dieser Debatte – wohl auch hier im Hohen Haus Einstimmigkeit werden feststellen können.

Dies ist eine Umsetzung von drei Durchführungsbestimmungen der EU in nationales Recht. Die Details wurden dargelegt. Ich glaube, ganz besonders wichtig ist vor allem auch die Sicherung der alten Sorten, wofür wir explizit auch das Zulassungsverfahren aufgesplittet und das Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg zuständig ge­macht haben. Den nationalen Umsetzungsspielraum haben wir vollständig ausgenützt, um die Mindestanforderungen der EU-Richtlinien umzusetzen. Es entstehen insgesamt


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