desrechtlicher als auch auf nationaler Ebene. Genau dort sehen wir einfach das Problem: dass diese Aufsplittung weder der Transparenz dient noch eine effiziente und qualitativ hochwertige Gesetzgebung fördert.
Ebenso kompliziert gestaltet sich die Umsetzung bei den Schnittstellen zum Beispiel zum Katastrophenschutz und zur Raumordnung. Wir wissen leider aus der Vergangenheit, dass es da immer wieder Probleme zwischen Bundeskompetenz und Länderkompetenz gegeben hat und man leider auch keine optimalere Lösung finden konnte.
Ebenso kritisch sehen wir die durchaus situationselastischen Begriffe, die hier durchgängig verwendet werden. Ich möchte zwei herausgreifen. Das eine ist der Begriff „größerer Kreis von Personen“ – das können drei sein, das können 100 sein. Oder: „angemessene Frist“. Es sind einfach nicht wirklich juristische Fakten eingegrenzt worden. Unseres Erachtens könnten diese Begriffe oder diese Formulierungen durchaus zu großen Rechtsunsicherheiten führen.
Das größte Problem ist jedoch die abermals ausgelassene Chance, die – mittlerweile – Verpflichtung der Aarhus-Konvention im Hinblick auf den freien Zugang von BürgerInnen zu Gutachten bei Umweltverstößen des Staates oder von Privatiers umzusetzen. Diesbezüglich wurde Österreich bereits gerügt und bereits gemahnt – und es ist wieder nicht möglich gewesen, dass wir sie jetzt endlich mit hineinnehmen.
So viel zur Arbeit der letzten zwei Jahre! Die vorliegende Novelle können wir daher nicht unterstützen. In zwei Jahren kann man bessere Arbeit abliefern! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Brunner.)
16.36
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
16.36
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir sprechen über das Abfallwirtschaftsgesetz. Diese Novellierung betrifft die Dokumentation zur Verwendung der Seveso-Gifte, die dazu notwendigen behördlichen Maßnahmen, die wir heute in dieser Novelle festlegen werden, und auch den Weg dahin, Herr Kollege, dass wir mit der Bundeswarnzentrale eine Einrichtung haben, sollte es bei diesen sieben Betrieben, die es diesbezüglich in Österreich gibt, wirklich zu einer Katastrophe kommen, eine vereinfachte Form haben, um diese Katastrophe zu bewältigen.
Ich möchte im Besonderen auch, da wir im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftsgesetz heute über Gift sprechen, auf jene Giftpfeile zu sprechen kommen, die gestern und heute hier in diesem Haus verteilt wurden. Das erfolgte besonders durch drei Personen, die ich hier namentlich nennen möchte:
Als Ersten erwähnen muss ich aus dem Bereich der Grünen den Herrn Abgeordneten Öllinger und seine Show, die er heute hier abgezogen hat – und ich sage das sehr bewusst. Ich bin in meiner Gemeinde dabei – um das einmal klarzustellen –, mit 26 anderen Gemeinden, weit über die politischen Parteien hinaus, einen Gedenkraum für die Holocaustopfer einzurichten. Mir kann man in dieser Form nichts unterstellen. Aber das, was heute der Herr Kollege Öllinger gemacht hat, war, junge Menschen an den Pranger zu stellen, die dann in der Folge, nur weil sie bei einer Gruppe sind – und nichts dort gepostet haben, sondern nur weil sie in einer Gruppe sind –, in die Situation gekommen sind, dass sie den Arbeitsplatz verloren haben et cetera.
Ich darf hier eine Stellungnahme des Vorsitzenden der Jungen ÖVP Wien, Nico Marchetti, vorlesen, eine Klarstellung zu den Aussagen von den Grünen zum AG-Skandal – er sagt das auch, dass es ein Skandal ist –:
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