vor zwei Jahren gemacht? – Der Grund dafür ist der, dass im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes auch die sogenannte Aarhus-Konvention umgesetzt werden sollte.
Herr Minister, Sie haben im Umweltausschuss beim Hearing, das wir Grüne verlangt haben, zu unserem Antrag auf Umsetzung der Aarhus-Konvention gesagt: „Ich werde mich in meinem Zuständigkeitsbereich dafür einsetzen, dass bei in meinem Kompetenzbereich betroffenen Materien – Stichwort: Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Abfallrecht, Luftgesetz, Umweltinformationsgesetz – die entsprechenden Anpassungen, wo dies erforderlich ist, zügig angegangen werden. Diesbezüglich werde ich auch entsprechende Gesetzesinitiativen vorschlagen.“
Jetzt haben Sie diese Gesetzesinitiative hier, allerdings ohne Umsetzung der Aarhus-Konvention. Und wenn Sie das schon nicht umsetzen, dann muss ich sagen: Dann hätten Sie das, was vorliegt, schon vor zwei Jahren machen können!
Was die Umsetzung der Aarhus-Konvention betrifft, gibt es ebenfalls schon ein Vertragsverletzungsverfahren und ein Mahnschreiben gegen Österreich. Es geht dabei darum, dass AnrainerInnen und Umweltorganisationen Umweltrecht auch einklagen können. Und da frage ich mich schon: Wovor fürchten Sie sich denn? Fürchten Sie sich davor, dass BürgerInnen die Einhaltung der Gesetze, die wir hier im Hohen Haus beschließen, auch einklagen können? – Das ist aber doch wohl eine Selbstverständlichkeit: dass BürgerInnen ein Recht darauf haben, dass Gesetze, die beschlossen wurden, eingehalten werden! (Beifall bei den Grünen.)
Ich bringe daher einen Antrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention ein, und zwar einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz. Er wurde bereits verteilt.
Dieser Antrag betrifft jene Teile, mit denen die Aarhus-Konvention umgesetzt werden soll, und wenn Sie diesem unserem Antrag zustimmen würden, dann würden wir nicht nur die Bedingungen der Seveso-III-Richtlinie, sondern auch die der Aarhus-Konvention erfüllen.
Zur Abfallwirtschaft ist zu sagen, dass diese in Österreich generell sehr gut funktioniert. Was mir fehlt – sowohl im Abfallwirtschaftsgesetz, als auch überhaupt –, ist der Vermeidungsgedanke. Ich möchte hier schon auch erwähnen, dass im Umweltausschuss auch einige Initiativen von mir liegen, auf die ich unter anderem durch meinen Versuch des Plastikfastens gekommen bin. – Ich habe versucht, in der Fastenzeit kein Plastik einzukaufen. Das ist für BürgerInnen wirklich schwierig, gerade dann, wenn man nicht so viel Zeit hat und sich das alles einteilen muss.
Ich finde, es ist unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass es Bürgerinnen und Bürgern leichter gemacht wird, sich umweltfreundlich zu verhalten.
Ich habe zum Beispiel ein Pfand- und Mehrwegsystem oder Maßnahmen zur Reduktion von Verpackungsmaterialien beantragt. Man kann ja fast nichts mehr kaufen, das nicht tausendmal in Plastik eingepackt ist. Es gibt auch einen Antrag hinsichtlich besserer Bedingungen für Reparaturbetriebe. – All diese Anträge sind im Ausschuss leider vertagt worden. Herr Umweltminister, ich würde mir schon erwarten, dass auch von Ihnen zur Abfallvermeidung einfach mehr Initiativen kommen, aber diese Aufgabe fällt wahrscheinlich einem nächsten Umweltminister oder einer nächsten Umweltministerin zu.
Als Anregung für eine nächste Bundesregierung möchte ich mit folgenden Worten schließen: Österreich braucht dringend ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umwelt-, Energie- und Klimaministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.01
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Kernpunkten erläutert und bereits verteilt, er steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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