Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 152

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Im Rahmen der Diskussion meldete sich auch Bundesminister Andrä Rupprechter zu Wort und kündigte (auch in Ablehnung einer zentralen Umsetzung der Aarhus Konven­tion durch ein Bundesgesetz) eine vollständige Umsetzung in den einzelnen Materien­gesetzen an:

„Ich werde mich in meinem Zuständigkeitsbereich dafür einsetzen, dass bei in meinem Kompetenzbereich betroffenen Materien – Stichwort: Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Abfallrecht, Luftgesetz, Umweltinformationsgesetz – die entsprechenden Anpassungen, wo dies erforderlich ist, zügig angegangen werden. Diesbezüglich werde ich auch ent­sprechende Gesetzesinitiativen vorschlagen.“

Umso verwunderlicher ist der vorliegende Entwurf, der keinerlei diesbezügliche Anpas­sungen vorschlägt.

Erläuterungen

Zu Z. 15a (§ 42 Abs. 1 Z 13)

Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 an­erkannt sind für Genehmigungsverfahren gemäß § 37 Abs. 1 (Die Errichtung, der Be­trieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen). Bisher gilt das nur für IPPC-Anlagen.

Zu Z. 15b und 15c (§ 50 Abs. 4)

Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 aner­kannt sind, in vereinfachten Verfahren gem. § 50 AWG 2002.

Zu Z. 15d (§ 51 Abs. 4)

Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 an­erkannt sind in Anzeigeverfahren gem. § 51 AWG.

Zu Z. 15e (§ 52 Abs. 3)

Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 aner­kannt sind für Genehmigung von Mobilen Behandlungsanlagen gem. § 52 AWG.

Zu Z. 40a (§87e)

Antrags- und Beschwerderecht gegen Unterlassungen für Umweltorganisationen die ge­mäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 anerkannt sind.

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17.01.22

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1615 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 15a bis 15e sowie 40a eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 


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