Im Rahmen der Diskussion meldete sich auch Bundesminister Andrä Rupprechter zu Wort und kündigte (auch in Ablehnung einer zentralen Umsetzung der Aarhus Konvention durch ein Bundesgesetz) eine vollständige Umsetzung in den einzelnen Materiengesetzen an:
„Ich werde mich in meinem Zuständigkeitsbereich dafür einsetzen, dass bei in meinem Kompetenzbereich betroffenen Materien – Stichwort: Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Abfallrecht, Luftgesetz, Umweltinformationsgesetz – die entsprechenden Anpassungen, wo dies erforderlich ist, zügig angegangen werden. Diesbezüglich werde ich auch entsprechende Gesetzesinitiativen vorschlagen.“
Umso verwunderlicher ist der vorliegende Entwurf, der keinerlei diesbezügliche Anpassungen vorschlägt.
Erläuterungen
Zu Z. 15a (§ 42 Abs. 1 Z 13)
Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 anerkannt sind für Genehmigungsverfahren gemäß § 37 Abs. 1 (Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen). Bisher gilt das nur für IPPC-Anlagen.
Zu Z. 15b und 15c (§ 50 Abs. 4)
Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 anerkannt sind, in vereinfachten Verfahren gem. § 50 AWG 2002.
Zu Z. 15d (§ 51 Abs. 4)
Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 anerkannt sind in Anzeigeverfahren gem. § 51 AWG.
Zu Z. 15e (§ 52 Abs. 3)
Parteienstellung für Umweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 anerkannt sind für Genehmigung von Mobilen Behandlungsanlagen gem. § 52 AWG.
Zu Z. 40a (§87e)
Antrags- und Beschwerderecht gegen Unterlassungen für Umweltorganisationen die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 anerkannt sind.
*****
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1615 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 15a bis 15e sowie 40a eingebracht.
Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite