Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 158

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Bundeskanzler Werner Faymann hat im Zuge der Klimakonferenz von Paris für Öster­reich eine Stromversorgung auf Basis 100% erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 angekündigt.

Diese Beschlüsse gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Ener­gieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von stat­ten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirt­schaftstreibenden und der Industrie.

Wie eine aktuelle Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts ergab, setzt die ak­tuelle Steuerpolitik jedoch Anreize in die entgegengesetzte Richtung. Rund 4 Mrd. Euro werden jährlich für umwelt- und klimaschädliche Subventionen aufgewendet. (Kletzan, D., Köppl, A., Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr, Februar 2016)

Die Erzeugung von Elektrizität zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Energieerzeu­gungsunternehmen auf Basis fossiler Energieträger ist gemäß § 4 (1) Mineralölsteuer­gesetz, § 3 Kohleabgabegesetz und § 3 Erdgasabgabegesetz steuerbefreit. Diese Sub­vention begünstigt den Verbrauch von Energie in Herstellungsbetrieben. Im Lichte des Ziels, bis zum Jahr 2030 ganz auf fossile Stromerzeugung und bis zum Jahr 2050 voll­ständig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten zu wollen, stellt diese steu­erliche Besserstellung der fossilen Stromerzeugung einen Fehlanreiz dar.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat eine Novelle des Mineralölsteuergesetz, des Kohleabgabegesetz und des Erdgasabgabegesetz zum Zweck der Abschaffung steuerlicher Vergünstigun­gen für die Erzeugung von Elektrizität auf Basis von Kohle, Mineralöl oder Erdgas in Herstellungsbetrieben vorzulegen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

 


17.13.57

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Über­einkommen von Minamata ist ein großer Schritt für die internationalen Umweltpolitik. Ös­terreich spielt in der internationalen Umweltpolitik grundsätzlich auch heute noch eine positive Rolle, aber – Kollegin Brunner hat das schon gesagt – die Übersetzung zur na­tionalen Umweltpolitik ist dann dafür umso katastrophaler.

Worum geht es beim Abkommen von Minamata? – Da geht es vor allem um die Re­duktion von Quecksilber. Die Frage ist: Wo entsteht Quecksilber in Österreich noch heu­te? – Vor allem bei der Verbrennung von Kohle, und genau da kommt es zu dem Punkt, an dem Österreichs Umweltpolitik versagt. Wir subventionieren nämlich nach wie vor mit Steuergeld die Verbrennung von Kohle, das heißt, wir schädigen unsere eigene Be­völkerung staatlich subventioniert, was nicht sein kann.

Der nächste Punkt ist, dass wir auch in der Vorgangsweise, wie wir internationale Um­weltpolitik in nationale Gesetzgebung umsetzen, tatsächlich weit, weit hintennach sind.


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