Bundeskanzler Werner Faymann hat im Zuge der Klimakonferenz von Paris für Österreich eine Stromversorgung auf Basis 100% erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 angekündigt.
Diese Beschlüsse gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie.
Wie eine aktuelle Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts ergab, setzt die aktuelle Steuerpolitik jedoch Anreize in die entgegengesetzte Richtung. Rund 4 Mrd. Euro werden jährlich für umwelt- und klimaschädliche Subventionen aufgewendet. (Kletzan, D., Köppl, A., Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr, Februar 2016)
Die Erzeugung von Elektrizität zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Energieerzeugungsunternehmen auf Basis fossiler Energieträger ist gemäß § 4 (1) Mineralölsteuergesetz, § 3 Kohleabgabegesetz und § 3 Erdgasabgabegesetz steuerbefreit. Diese Subvention begünstigt den Verbrauch von Energie in Herstellungsbetrieben. Im Lichte des Ziels, bis zum Jahr 2030 ganz auf fossile Stromerzeugung und bis zum Jahr 2050 vollständig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten zu wollen, stellt diese steuerliche Besserstellung der fossilen Stromerzeugung einen Fehlanreiz dar.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Mineralölsteuergesetz, des Kohleabgabegesetz und des Erdgasabgabegesetz zum Zweck der Abschaffung steuerlicher Vergünstigungen für die Erzeugung von Elektrizität auf Basis von Kohle, Mineralöl oder Erdgas in Herstellungsbetrieben vorzulegen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
17.13
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Übereinkommen von Minamata ist ein großer Schritt für die internationalen Umweltpolitik. Österreich spielt in der internationalen Umweltpolitik grundsätzlich auch heute noch eine positive Rolle, aber – Kollegin Brunner hat das schon gesagt – die Übersetzung zur nationalen Umweltpolitik ist dann dafür umso katastrophaler.
Worum geht es beim Abkommen von Minamata? – Da geht es vor allem um die Reduktion von Quecksilber. Die Frage ist: Wo entsteht Quecksilber in Österreich noch heute? – Vor allem bei der Verbrennung von Kohle, und genau da kommt es zu dem Punkt, an dem Österreichs Umweltpolitik versagt. Wir subventionieren nämlich nach wie vor mit Steuergeld die Verbrennung von Kohle, das heißt, wir schädigen unsere eigene Bevölkerung staatlich subventioniert, was nicht sein kann.
Der nächste Punkt ist, dass wir auch in der Vorgangsweise, wie wir internationale Umweltpolitik in nationale Gesetzgebung umsetzen, tatsächlich weit, weit hintennach sind.
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