Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 68

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denn dieses Gesetz regelt in den §§ 14 bis 16 im Großen und Ganzen auch die geschützte geografische Angabe und die Kontrolle dieser Maßnahmen.

Geschützte geografische Angabe – zur Veranschaulichung (eine Abbildung des Güte­zeichens geschützte geografische Angabe in die Höhe haltend) –: Dieses Gütezeichen wird auch in diesem Gesetz geregelt, die geschützte geografische Angabe suggeriert dem Konsumenten, wenn er ins Geschäft geht, dass das Produkt aus der jeweiligen Region kommt. Auf diesen Punkt möchte ich anhand eines klassischen Beispiels hinweisen; ich habe das Beispiel bereits öfter gebracht, muss es aber heute noch einmal erwähnen: Das ist Tiroler Speck (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der eine Packung Speck mit dem Aufdruck „Tiroler Speck“ abgebildet ist), den kennt, glaube ich, jeder. Dieser Tiroler Speck hat die Kennzeichnung geschützte geografische An­gabe – und, Frau Ministerin, auch das wird in diesem Gesetz zumindest in Teilen geregelt.

Jetzt ist es aber so, dass wir in Tirol gar keine relevante Fleisch- und Speckproduktion haben. Trotzdem darf die Firma Handl – und die Firma Handl macht das gesetzlich korrekt, das ist gesetzlich zulässig, uns stört das aber, dass man das darf – darauf ein Etikett anbringen, das dem Konsumenten vermittelt: geschützte geografische Angabe. Jeder, der ins Geschäft geht und Tiroler Speck kauft, glaubt, dieses Fleisch kommt aus Tirol. Es kommt aber nicht aus Tirol, weil Tirol keine Schweinefleischproduktion hat; es kommt aus Oberösterreich, es kommt aus Deutschland, es kommt aus Dänemark und aus anderen Ländern, und trotzdem darf man da das Etikett geschützte geografische Angabe anbringen. Dagegen wehren uns, und deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab, denn wir wollen geregelt haben, dass auch wirklich nur das drinnen ist, was draufsteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt aber noch etwas, und dabei geht es grundsätzlich um die Kennzeichnung. Da ist noch ein Zeichen drauf, und das ist das AMA-Gütesiegel (die zuvor gezeigte Tafel mit Tiroler Speck in die Höhe haltend), auch das möchte ich heute wieder erwähnen. Es ist einfach notwendig, darauf hinzuweisen, und ich weiß, das bringe ich relativ oft, aber es ist wichtig, damit die Konsumenten wissen, worum es geht, und damit auch die zuständigen Behörden – wie die AMA Marketing und auch das Ministerium – wissen, dass wir mit dieser Kennzeichnung nicht zufrieden sind. Es geht um dieses Kenn­zeichen (eine Abbildung des AMA-Gütesiegels in die Höhe haltend): Dieses Kenn­zeichen kennen viele, und dieses Kennzeichen suggeriert dem Konsumenten öster­reichi­sche Qualität, und zwar beste österreichische Qualität.

Dieses Kennzeichen bedeutet aber nicht Gentechnikfreiheit. Wenn Sie auf einem Produkt dieses Kennzeichen sehen, kann es gentechnikfrei sein, es muss aber nicht gentechnikfrei sein. Dieses Kennzeichen heißt auch nicht, dass das Produkt palmölfrei ist. Das haben wir im letzten Plenum diskutiert. Es gibt Produkte, die haben das AMA-Gütesiegel, das höchste österreichische Qualitätsgütesiegel, und sind nicht palmölfrei.

Wir haben die Drittelregelung – die wir schon seit mehreren Jahren, möchte ich sagen, bekämpfen –, die es den Produzenten erlaubt, auch bei einem Produkt unter dem AMA-Gütesiegel ein Drittel an Inhaltsstoffen ausländischer Herkunft zu verwenden, wenn Produkte in Österreich nicht verfügbar sind. Das lehnen wir ab, und da wollen wir auch eine Regelung haben (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler), dass dieses Gütesiegel dem entspricht, was es dem Konsumenten suggeriert.

Derzeit sind beide Gütezeichen, geschützte geografische Angabe und AMA-Güte­siegel, gesetzlich klar geregelt, aber sie täuschen unserer Ansicht nach den Konsu­menten.

Ich möchte heute noch etwas erwähnen, was dieses Gütezeichen betrifft (die zuvor gezeigte Abbildung des AMA-Gütesiegels in die Höhe haltend), und ich habe letztens


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