Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 67

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Hinsichtlich des Wortlauts dieser Anträge verweise ich auf die Kopien der Frist­set­zungs­anträge, die im Saal verteilt werden.

Die genannten Fristsetzungsanträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung einzeln, geordnet nach Ausschüs­sen, in der Reihenfolge ihrer Beantragung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 9 bis 11 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81, FPÖ 75, Grüne 63 sowie NEOS und STRONACH je 33 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 17 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

10.44.261. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1643 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ge­ändert wird (1653 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


10.45.03

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Tagesordnungspunkt 1, wir behandeln hier die Regierungsvorlage: Bundes­gesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert werden soll. Im Großen und Ganzen geht es darum, eine Kontrollstelle oder eine Kompetenz­verteilung im Kontrollbereich für Bioprodukte aus Drittstaaten einzuführen und das etwas genauer zu regeln.

Wir Freiheitliche haben diesen Antrag im Gesundheitsausschuss abgelehnt, nicht weil wir für weniger Kontrollen in diesem Bereich sind, sondern, im Gegenteil, weil wir ein Gesetz haben wollen – und ich komme auf dieses Gesetz noch im Detail –, das auch die Herkunftskennzeichnung unserer Ansicht nach klarer regelt (Beifall bei der FPÖ),


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