Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 72

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All das ist wichtig für die Konsumentinnen und Konsumenten. Wir haben mit Ende letzten Jahres eine verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben eingeführt. Sieben Angaben müssen gemacht werden: Brennwert, Fett, gesättigte Fett­säuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz, immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Auch da ist natürlich eine praxistaugliche Umsetzung wichtig, das heißt, Direktvermarkter, Direktvermarkterinnen können Ausnahmen erwir­ken.

Was auch besonders wichtig ist: Bei Fleisch haben wir eine lückenlose Kennzeichnung geschafft; das heißt, es muss angegeben werden: Wo wurde das Tier aufgezogen, wo wurde es geschlachtet? Es muss auch eine Kennzeichnung der Fleischpartie geben (Abg. Pirklhuber: Nur bei Frischfleisch!) – für Frischfleisch –, plus: Auf Initiative Österreichs wurde eine Ursprungskennzeichnung eingeführt (Zwischenruf des Abg. Steinbichler); wenn Ursprung Österreich draufsteht, muss das Tier sowohl in Österreich geboren als auch aufgezogen und geschlachtet worden sein. – All das ist passiert; man sieht, dass in diesem Bereich sehr viel passiert ist.

Jetzt komme ich zum heiß diskutierten Thema der geschützten geografischen Angabe: Kollege Jannach, inhaltlich steht in dieser Gesetzesänderung nichts dazu drinnen. Warum ihr das ablehnt, ist inhaltlich nicht nachvollziehbar, absolut nicht! Aber ja, man kann natürlich über das Thema diskutieren. Wir haben in Österreich zehn geschützte Ursprungsbezeichnungen. Zehn Produkte in Österreich werden regional erzeugt, in der Region verarbeitet und dann auch vermarktet. Diese Produkte dürfen die geschützte Ursprungsbezeichnung führen, etwa Wachauer Marille, Vorarlberger Bergkäse.

Wir haben in Österreich darüber hinaus inzwischen sechs geschützte geografische Angaben, etwa das Steirische Kürbiskernöl. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Öl aus China!) Beim Steirischen Kürbiskernöl ist die Anbauregion angegeben: Steiermark, Burgenland oder Niederösterreich. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es ist angegeben, welcher Kern verarbeitet werden darf (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), und es sind die Produktionsregionen angegeben. Es darf nur in der Steiermark und im Burgenland in gewissen Bezirken produziert werden. Das Steirische Kürbiskernöl ist nicht regional alleine aus der Steiermark, sondern es ist ganz klar geregelt, woher es kommen darf.

Weiters: Marchfeldspargel und Tiroler Speck. Kollege Jannach, ja, der Tiroler Speck ist leider Gottes eines der Produkte, bei dem die Qualitätskennzeichnung bezie­hungs­weise die Kriterien für die Produktion relativ weit gesteckt sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist es beim Kürbiskernöl auch!) Das wissen wir, und da würde ich mir wünschen, dass man bei anderen vielleicht auch den Nachholbedarf sieht, zum Bei­spiel beim Gailtaler Speck: Wenn wir jetzt sagen, wir schaffen das g.g.A. ab, was heißt das? Es würde in Zukunft keinen Gailtaler Speck mehr geben. Wir wissen, gerade die Kärntner, dass das Gailtal nicht in der Lage ist, die Ferkelzucht selbst zu betreiben. Die Gailtaler Bauern kaufen die Ferkel zu, deshalb gibt es keine geschützte Ursprungs­bezeichnung, sondern eine geschützte geografische Angabe, denn das Fleisch für den Speck ist von Ferkeln, die zwar im Gailtal aufgezogen werden, die aber nicht aus dem Gailtal kommen.

Weiters: der Steirische Kren und der Mostviertler Birnmost. – All diese Produkte würde es dann nicht mehr geben! Ich glaube, dass die Produzentinnen und Produzenten sehr wohl darauf schauen, dass das Qualitätsprodukte sind; aber man muss ganz klar sagen: Nicht die gesamte Wertschöpfung, sondern die Hauptwertschöpfung findet in der Region statt, aber nicht alles passiert in der Region.

Wir haben eine garantiert traditionelle Spezialität, die Heumilch.

 


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