Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 71

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Um für Konsumenten Transparenz, Klarheit und Sicherheit zu schaffen, stellen die unter­fertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Bezeichnung „g.g.A.“ gestrichen wird und national alle nötigen Schritte zu setzen, dass in Österreich Produkte nicht mehr mit der irreführenden Bezeichnung „g.g.A.“ gekennzeichnet bzw. beworben werden dürfen.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


10.51.01

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – ein sehr sperriger Titel, ein sehr technisches Gesetz: Worum geht es? – Es ist von Kollegen Jannach schon angesprochen worden: Bioprodukte erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit, und leider passiert auch eines: Bioprodukte werden nicht nur regional erzeugt, sondern kommen inzwischen auch aus Drittstaaten. Es ist auch wichtig, glaube ich, die Kontrolle zu stärken, dafür zu sorgen, dass die Produkte, die in Österreich auf den Markt kommen, einer ordentlichen Kontrolle unterliegen. Dazu ist es wichtig, dass diejenigen, die sozusagen betroffen sind und Expertinnen und Experten sind, im Kontrollausschuss vertreten sind; das heißt, es werden in Zukunft je ein Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Vereins Bio Austria Mitglieder ohne Stimmrecht im Kontrollausschuss sein.

Es werden die Rechte der Landeshauptleute gestärkt, auch im Sinne der Kontrolle vor Ort und der Möglichkeit, bei kleineren Vergehen von Strafen abzusehen und da auch mehr in Richtung Ermahnung zu gehen.

Wir hatten in der letzten Ausschusssitzung eine sehr breite Diskussion zur Frage: Kenn­zeichnung von Lebensmitteln – was ist dazu notwendig? Gibt es da Irre­führungen? Ich möchte das einfach nur noch einmal aufzeigen, und zwar auch deswegen, weil der Eindruck entstanden ist, da passiere nichts. – Es ist sehr viel pas­siert, wenn es um die Kennzeichnung von Lebensmitteln geht.

Ich darf noch einmal daran erinnern: Wir haben die Allergenkennzeichnung hinsichtlich der 14 wichtigsten Allergene eingeführt. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Es gibt eine Mindestschriftgröße auf Verpackungen, damit die Konsumenteninnen und Kon­sumenten wirklich auch nachvollziehbar die Informationen lesen können. Es muss – und das wissen wahrscheinlich die wenigsten – ein Einfrierdatum bei Fleisch ange­geben werden; das heißt, bei Fleischprodukten, die eingefroren werden, muss das Datum des Einfrierens angegeben werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Es gibt aufgrund der Lebensmittelskandale eine Kennzeichnung von Lebensmittelimitat und Klebefleisch; das heißt, Produkte, in denen Fleischstücke verarbeitet sind, müssen gekennzeichnet sein mit: aus Fleischstücken zusammen­gefügt – damit die Konsumentinnen und Konsumenten erkennen, dass da Fleisch minderer Qualität verarbeitet wurde.

 


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