Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 107

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Das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zum Beispiel würde nach der bestehenden Rechts­lage, wenn dieses neue Modell der Autonomie und der Behörde käme, mit 31. De­zember 2018 außer Kraft treten. Niemand hier im Hohen Haus – auch wir nicht, obwohl wir zwei Jahre verhandelt haben – weiß in irgendeiner Weise, wie die Schulaufsicht Neu im Detail funktionieren soll! Wir verlassen uns darauf, dass wir das gemeinsam im Nachgang debattieren.

Die Verordnung zum Bildungscontrolling liegt nicht vor: Die kennen wir nicht und die kennt auch sonst niemand anderer. Auch die Verordnung zur Ressourcensteuerung liegt nicht vor, die kennt auch sonst niemand und diese ist zu erarbeiten.

Auch die detaillierte Ausgestaltung, wie denn nun die Bildungsdirektion hinsichtlich der Aufgaben intern funktionieren soll, kennen wir nicht – diese liegt nicht vor und ist erst auszuarbeiten. Wenn man schon sagt, man beziehe sich bei der Studienplatzfinanzie­rung auf eine fehlende Verordnung – die natürlich ohne Probleme nachher im Detail ausformuliert werden kann! –, dann würde man, wenn man das auf eine Waagschale legte, sehen: Das eine ist ein kleines Federchen da oben, und das andere ein riesiges Gewicht da unten!

Wir verlassen uns ... (Abg. Maurer: Seit zwei Jahren verhandeln wir!) – Ja genau, Frau Abgeordnete Maurer, wir verhandeln seit zwei Jahren gemeinsam mit den Ländern äußerst detailliert dieses Paket, weil wir keine Operation am offenen Herzen wollen. Wir wollen nichts machen, mit dem wir über die betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Mitarbeiter in der Schulverwaltung drüberfahren wollen.

Das, Herr Abgeordneter Mayer, sei auch in Richtung Vorarlberg gesagt: Wir wollen halt genau nicht einen Versuch, wie Sie es genannt haben. Wir wollen halt genau nicht, dass bei einem Versuch drübergefahren wird – ein Modell ist ein Versuch! Man könnte ja schon jetzt nach den bestehenden Regelungen jeden Versuch machen. Für uns als Volkspartei (Abg. Schieder: Neue Volkspartei!) ist wichtig – und das haben wir auch in der Verhandlung immer wieder gesagt –, nicht über die Betroffenen drüberzufahren, sondern eine gemeinschaftliche Lösung zu erzielen, sonst können sie das im Schulsystem auch nicht mittragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mayer: Was soll diese Ausrede?)

Also noch einmal (Zwischenruf des Abg. Mayer): Wenn Sie das machen wollen ... (Abg. Mayer: Sie fahren über die Länder drüber!) – Herr Abgeordneter Mayer, Sie kennen den wissenschaftlichen Bericht, Herr Walser hat ihn auch in der Verhandlung wieder vorgelegt. Da sind Umfragen mit großen Mehrheiten drinnen, das glauben wir ja alles – aber wenn diese Mehrheiten so sind, warum setzen Sie das dann nicht nach der bestehenden Reglementierung mit Mitsprache durch? Warum wollen Sie das über die Köpfe der Betroffenen hinweg beschließen? (Abg. Heinisch-Hosek: Weil wir das Lehrerdienstrecht brauchen!)

Warum wollen Sie das über die Betroffenen hinweg beschließen? Wir können das nur gemeinschaftlich machen, wir haben immer gesagt, wir verhandeln gerne darüber. Jetzt kommen wir zum Thema, dass wir irgendein Junktim aufgestellt hätten ... (Abg. Heinisch-Hosek: Wider besseres Wissen!) – Nein, wider besseres Wissen ist heute Vormittag gesagt worden, wir würden etwas junktimieren!

In der APA lese ich heute – ich weiß nicht, wer das dort veröffentlicht hat –, ich würde nicht mit Frau Bundesministerin Hammerschmid reden. – Das stimmt ja überhaupt nicht! Ich habe vor zwei Stunden gesagt, ich melde mich bei ihr, wenn ich auf der Regierungsbank fertig bin; ich kann aber schwer gleichzeitig auf der Regierungsbank


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