Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 108

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sitzen und mit der Frau Bundesministerin sprechen. Ich werde das unmittelbar danach machen, also ich sehe das überhaupt ganz unaufgeregt, ich werde mich nachher sofort mit ihr zusammensetzen. (Zwischenruf des Abg. Mayer.) – Das steht so in der APA-Meldung, das ist so behauptet worden. Ich versuche nur, diese Behauptung klarzu­stellen.

Ich werde unmittelbar im Anschluss mit der Frau Bundesministerin sprechen, bin aber gleichzeitig darüber informiert worden, dass die SPÖ anscheinend die Studienplatz­finanzierung mit der Bildungsreform junktimiert. Vor ungefähr einer Stunde ist von der SPÖ nämlich gesagt worden: Wir reden mit der ÖVP erst wieder weiter über die Studienplatzfinanzierung, wenn wir mit der Bildung fertig sind. – Das ist ein eigenartiger Teufelskreis, der da auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler, der Studierenden und der Lehrer ausgetragen wird. Ich finde, das muss man ablehnen.

Wir sind jetzt über zwei Jahre so viele Kilometer gemeinsam gegangen, wir sind ganz kurz vor dem Ziel. Mein Appell an alle ist, die Emotionen wieder herunterzufahren und gemeinsam noch die letzten Meter zum Ziel zu gehen und über die Ziellinie zu schreiten. Das betrifft natürlich den Bildungsbereich, aber auch die Studienplatzfinan-zierung und die Zugangsbeschränkungen. Auch da ist es ein Leichtes, das abzu­schließen, was der Herr Bundeskanzler selbst im Plan A festgehalten hat, was wir mit ihm gemeinsam beschließen wollen. Er muss nur sagen, er will das – wir stehen dafür zur Verfügung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


12.45.12

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Mahrer! Zum Studienförderungsgesetz: Mit dem Antrag 2171/A soll das Studienförderungsgesetz an gestiegene Lebenshaltungskosten angepasst werden. Berücksichtigt man, dass eine Anpassung letztmalig 2008 erfolgte, erscheint nunmehr eine Anpassung um circa 18 Prozent als gerechtfertigt, da sowohl Einkom-men aus unselbständiger Tätigkeit als auch die Kosten des täglichen Bedarfs Steige­run­gen in ähnlicher Größenordnung aufwiesen.

Dem Grunde nach ist nach der Herkunft der Studenten zu unterscheiden, wobei Leistungen ausschließlich für Österreicher, allenfalls für EU-Bürger zu erfolgen haben. Mit Änderung des § 4 Abs. 1a Z 1 soll das Wort „Kinder“ durch „Familienangehörige“ ersetzt werden. Dieser Änderung ist aufgrund des weitläufigen Begriffs der Familien­angehörigkeit eine Absage zu erteilen, mit diesem Begriff der Vertragsparteien wäre der Anspruch auf Studienförderung nahezu grenzenlos.

Zu berücksichtigen ist weiters, dass ausländische Studierende nach deren Studienab­schluss meist das Land verlassen, sodass sowohl Studienförderungen als auch die Kosten des Studiums durch den Steuerzahler getragen werden. Im Vorfeld dieser Gesetzesänderung erscheint es angebracht, Studenten ausländischer Herkunft mit einer Arbeitsverpflichtung in Österreich von einigen Jahren zu belegen beziehungs­weise Beihilfen in Form teilweise oder gänzlich rückzahlbarer Kredite zu gestalten. – Danke.

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


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