Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 109

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12.47.17

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter Mahrer! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Studienförderungs­gesetz 1992 soll geändert werden, betroffen sind circa 50 000 Studierende. Frau Kollegin Hakel, du hast gesagt, die Finanzierung wäre nicht so wichtig – ich glaube, die Finanzierung ist selbstverständlich wichtig, aber die Studierenden wird diese weniger interessieren, da hast du schon recht. Generell ist eine Finanzierung aber ein wichtiger Punkt, Frau Kollegin! (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Die Studienbeihilfe soll um 18 Prozent erhöht werden, die Höchststudienbeihilfe für Studierende soll damit 6 000 € jährlich oder 500 € monatlich betragen, Frau Kollegin. Für Studierende, die besondere soziale Voraussetzungen erfüllen, soll die Studien­förderung auf monatlich 715 € beziehungsweise 8 580 € jährlich angehoben werden.

Die Höchststudienbeihilfe gilt zum Beispiel für Vollwaisen, Verheiratete und so weiter, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher wird erwei­tert, die Novellierung dieses Gesetzes wirkt sich auf die soziale Lage vieler Studieren­den positiv aus, das stimmt. Es gibt jedoch noch viele Dinge, die es zu klären gilt, wie zum Beispiel die Zuverdienstgrenze, wie wir heute schon gehört haben. Das wäre eine ganz wichtige Maßnahme für die Studierenden aus den Bundesländern – Kollege Mayer von der SPÖ hat das schon angesprochen –, was die Zuverdienstgrenze betrifft. Das wurde bei dieser Novellierung leider nicht berücksichtigt. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


12.49.13

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch einmal ganz kurz zum Thema Bildungsreform und zum jetzigen Stand der Dinge Stellung beziehen!

Herr Minister Mahrer, wir haben uns geeinigt! (Bundesminister Mahrer schüttelt verneinend den Kopf.) Letzten Donnerstag zu Mittag war uns allen klar, dass ein Vorschlag, der von Ihrer Seite gekommen ist, die Zustimmung der Grünen gefunden hat, die Zustimmung der SPÖ gefunden hat, und ich gehe davon aus, dass die anwesende Abgeordnete Jank auch die Zustimmung der ÖVP gegeben hat. Diese Einigung steht, und die Abmachung war glasklar: Wir bekommen noch am selben Nachmittag einen ausformulierten Gesetzestext, mit dem diese Einigung zu Papier gebracht wird.

Jetzt möchte ich die darauf folgenden Stunden nicht im Detail schildern, klar ist jedoch, dieser Gesetzestext ich nicht gekommen. Herr Minister Mahrer, dieser Text ist nicht deshalb nicht gekommen, weil so viele Fragen offen waren, dieser Text ist auch nicht deshalb nicht gekommen, weil noch eine Bund-Länder-Einigung gemacht werden musste – all diese Dinge sind entweder in der Folge von jenen Bundesländern zu machen, die beispielsweise Modellregionen einrichten wollen, oder sie sind, das ist üblich, im Anschluss an eine Beschlussfassung eines Gesetzes im Verordnungsweg zu regeln. Das gibt es immer wieder, es gibt jedes Jahr neue Verordnungen auf Grund­lage bestehender Gesetze – aber das, was im Gesetz zu stehen hat, war uns allen drei am Tisch befindlichen Parteien klar, und da hat es eine Einigung gegeben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steinhauser: So ist es!)

Ich bin nun sehr froh, dass Sie hier heute klargestellt haben, dass es seitens der ÖVP, seitens Ihres Ministeriums keine Junktimierung mit irgendeiner anderen Frage gibt, das


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