Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 112

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Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte.

 


12.59.20

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Es gibt noch eine kurze sachliche Stellung­nahme von mir, damit ich nicht missverstanden werde, Frau Abgeordnete Kuntzl. Ich habe nicht gesagt, dass ich Ihnen zustimme, dass die Materie der Studienplatz­finanzierung einer besonders langen Debatte bedarf, sondern genau das Gegenteil!

Es ist ein neunseitiger Gesetzestext, der im Kerninhalt des Rechenmodells allen Univer­sitäten bekannt ist, denen er als Gesetzestext vorliegt. Es wird mit der Spiegelministerin darüber verhandelt, das ist die Frau Bundesministerin für Bildung. Mit ihren Mitarbeitern wird seit März im Detail verhandelt. Sie kennt den Text, hat mit mir Mitte letzter Woche technische Abstimmungsgespräche geführt, und zwar nicht auf Kabinettsebene, sondern mit mir persönlich – das ist Faktum, das kann man nicht negieren –, sodass man diesen Gesetzestext, wenn man möchte, bei sehr gutem Winde noch bis Ende Juni zur Beschlussfassung bringen kann.

Alle Universitäten kennen den Gesetzestext. Das sind die Fakten. Über die kann man natürlich gerne verhandeln, über das Modell, gar keine Frage, aber der Punkt ist: Es liegt vor. Man kann, wenn man will, den Universitäten diese Möglichkeiten geben, oder man kann sich hinstellen und sagen: Ich will es aus Prinzip nicht!, aber dann muss man den Mut haben und das sagen. Das ist kein Problem. Das Modell liegt jedenfalls vor. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt, den ich auch noch einmal ganz sachlich beleuchten möchte: Es geht – noch einmal – um eine Bund-Länder-Einigung, Herr Abgeordneter Walser. Es ist nicht so, dass die Länder nicht davon betroffen wären, denn selbst in Fragen der Modell­region oder anderen Fragen sind natürlich bei einer gemeinsamen Schule – da geht es um den Pflichtschulbereich und den Bundesschulbereich – die Länder davon betroffen, alle neun Bundesländer.

Wir haben bislang deswegen so lange gebraucht, weil wir das natürlich mit allen Ländern abgestimmt haben, und zwar sehr konstruktiv. Noch einmal ein Lob an alle Bundesländer auf der Verwaltungsebene, an die Mitglieder der Landesschulräte und an den Verfassungsdienst! Es ist das eine extrem komplexe Materie. Ich möchte mich hier noch einmal bei allen fraktionsübergreifend, egal aus welchem Bundesland, bedanken, weil das bislang sehr konstruktiv war. Daher macht es auch keinen Sinn, auf den letzten Metern eine Husch-Pfusch-Aktion zu machen. Es macht keinen Sinn! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kuntzl: Genau!)

Der dritte Punkt, den ich hier auch ansprechen möchte, weil ich die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei sehe: Wir haben mit beiden Parteien gesprochen und wir hätten auch gerne im Detail weiter mit der Freiheitlichen Partei gesprochen, weil bestimmte Punkte, die die Freiheitliche Partei genannt hat, sehr konstruktive Punkte waren in dieser Debatte. Man nehme nur den Punkt Deutsch vor Schuleintritt, der sogar im Regierungsübereinkommen 2013 bis 2018 ausgemacht ist: Auf Seite 28, im Kapitel Integration, steht eindeutig, dass wir da mehr tun sollten. Das bräuchten wir nur umzusetzen. Das hat die Freiheitliche Partei gefordert, wir hätten damit kein Problem gehabt, und wir hätten darüber natürlich – respektvoll, wie es in einer Demokratie gehört, weil wir zwei Parteien haben, die für eine Zweidrittelmehrheit Partnerinnen und Partner sein könnten – gerne weiter gesprochen.

 


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