mühungen in den USA oder des Jenkins-Report der britischen Regierung) unter Beiziehung UNABHÄNGIGER Experten abseits des Einflussbereiches der IGGIÖ.
Schaffung einer eigenen – von Islamismus- und Terrorexperten mitverfassten – nationalen Beobachtungs- und Verbotsliste, die jihadistische und andere islamistische Organisationen, Personen und Vereinen umfasst.
Umgehende Reparatur des Islamgesetzes, da das Verbot der Finanzierung aus dem Ausland seit Inkrafttreten systematisch, etwa durch Stiftungskonstruktionen, umgangen wird.
Umfassende Vorlage der Glaubensgrundsätze in deutscher Sprache, denn erst dann können die Lehrinhalte auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden.
Verbot problematischer Symbole radikaler Islamisten durch eine Änderung und Ausweitung des Symbole-Gesetzes. (Dieses Gesetz wurde explizit geschaffen um die Symbole des Islamischen Staates und Al Kaida in Österreich zu verbieten. Aber andere Symbole mit hohem Wiedererkennungswert, wie die martialisch über dem Koran gekreuzten Säbel der Muslimbruderschaft/Hamas und andere, subtilere Symbole sind nach wie vor erlaubt und weit verbreitet.)
Präzisierung des Terrorismusparagrafen (§282a StGB) und des Verhetzungsparagraphen (§283 StGB) hinsichtlich des islamistischen Extremismus. Dieser Passus ist derzeit zu unbestimmt. Das „Gutheißen“ terroristischer Aktivitäten hat jedenfalls auch theologisch begründetes Relativieren oder die militante Ablehnung des Existenzrechtes von Staaten zu umfassen.
Umgehende Einführung eines Vollverschleierungsverbotes (Burka und Niqab) im öffentlichen Raum sowie Einführung eines Kopftuchverbotes für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen.
Evaluierung des Staatsschutzgesetzes, ob die Behörden bestmögliche, grundrechtskonforme Voraussetzungen haben, die verschachtelten Netzwerke radikaler Islamisten effektiver zu überwachen.
Aufstockung der finanziellen Mittel und des Personals des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, um das gesamte islamische, insbesondere das radikal-islamistische Spektrum unter Beobachtung stellen zu können.
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen, die für islamische Terrorgruppen, wie zum Beispiel den IS, gekämpft oder im Auftrag dieser an Terroranschläge aktiv beteiligt waren
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Angeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Justiz und der Bundesminister für Europa, Äußeres und Integration, wird aufgefordert, im Sinne der Umsetzung nachstehender Forderungen die entsprechenden Maßnahmen zu setzen beziehungsweise dem Nationalrat Regierungsvorlagen ehestmöglich zuzuleiten:
Umgehender Einsatz für eine Präzisierung der EU-Terrorliste und Ausweitung auf radikal-islamistische nahestehenden Organisationen und Vereine sowie Hintanhalten der Streichung der Hamas von dieser Liste.
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