Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 183

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Ich habe vorhin noch einmal nachgefragt, im letzten Gesundheitsausschuss sind 21 Anträge vertagt worden. Ich saß zwar nicht im Gesundheitsausschuss, aber ich kenne die Begründungen zu anderen Vertagungen. Es gibt mehrere Optionen: Entweder der Antrag ist noch nicht ausgereift, das ist die eine Möglichkeit, oder – die andere Option – er ist zu detailliert, deswegen gehört er vertagt. Bei der ÖVP ist das übrigens Initiationsritus; wenn man neuer Abgeordneter bei der ÖVP wird, muss man in der ersten Ausschusssitzung einen Antrag der Opposition vertagen; das gehört offensichtlich dazu. (Abg. Brosz: Oder den eigenen!) Also irgendetwas stimmt da nicht!

Zum Argument, wir können in den Ausschüssen nicht arbeiten – ich habe das schon beim letzten Mal in der Debatte gesagt –: Sie müssten einmal mit Ihren KollegInnen im Europäischen Parlament reden, dort sind nämlich Ausschüsse öffentlich. Diese werden auch über die Homepage des Europäischen Parlaments live gestreamt. Wenn die wüssten, dass sie in ihren Ausschüssen offensichtlich nicht arbeiten, weil es nicht möglich ist, zu arbeiten, wenn ein Ausschuss öffentlich ist – das finde ich einigermaßen interessant! Kollege Karas und Frau Kollegin Regner würden Ihnen das sicher erläu­tern.

Ich glaube, sie arbeiten sehr intensiv, sie haben auch einen viel größeren Arbeitsplan. Ich habe mir noch einmal die Ausschusssitzungen des LIBE-Ausschusses rausge­sucht: Dieser hat im Jänner 2017 achtmal getagt, das ist zweimal öfter als der Verfas­sungsausschuss im österreichischen Parlament im letzten halben Jahr. Also zu sagen, man kann nicht arbeiten, wenn ein Ausschuss öffentlich ist, ist einigermaßen skurril. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Die Verhandlungssituationen, die wir haben, laufen nicht im Ausschuss ab. Wir haben ein Gesetz, das seit Ewigkeiten verhandelt wird, das Informationsfreiheitsgesetz, bei dem es auch um mehr Transparenz der staatlichen Verwaltung geht. Wenn mir irgend­einer erklärt, dass wir übers Infofreiheitsgesetz im Verfassungsausschuss verhandelt hätten, dann erzählt er eine nicht ganz wahre Geschichte. Wo wird verhandelt? – Es wird natürlich in Verhandlungsrunden nachher verhandelt. Wir haben über das kleine Demokratiepaket, wenn man es so nennen kann, natürlich außerhalb des Ausschusses verhandelt und versucht, entsprechende Lösungen zu finden. Also so zu tun, als ob wir im Ausschuss etwas verhandeln, ist einigermaßen skurril.

Kollege Gerstl hat aber schon erklärt, wieso er das nicht will. Er hat nämlich gesagt: Wir, das Parlament, entscheiden, wo es notwendig ist, dass die Bevölkerung Infor­mationen erhält. – Dieser Anspruch ist so etwas von bezeichnend, das ist nämlich der durchgehende Anspruch, den SPÖ und ÖVP generell in ihrer Politik haben: Es geht immer darum, dass der Staat möglichst viele Informationen von den Bürgern haben will. Es gibt immer mehr Überwachungsmaßnahmen, wir machen immer mehr Video­über­wachung. Der Innenminister freut sich immer darüber, dass die Fluggastdaten­speiche­rung auch kommt, damit er in Zukunft weiß, was ich esse, wenn ich irgendwo hinfliege – die Vorratsdatenspeicherung ist immer groß bei der ÖVP.

Wenn es aber darum geht, dass wir Abgeordnete den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich, für die wir arbeiten, die selbstverständlich ein Anrecht darauf haben, alle nur erdenklichen Informationen zu bekommen, auch darauf, zu erfahren, was im Aus­schuss passiert, Informationen zur Verfügung stellen und dass man einem Aus­schuss zuschauen kann, dann heißt es: Wir entscheiden, wo es notwendig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger informiert werden.

Das ist ein Zustand in der österreichischen Demokratie: dass Sie glauben, dass es in Ordnung ist, dass Sie hinter verschlossenen Türen andauernd irgendwelche Dinge – unter Anführungszeichen – „verhandeln“, denn es geht in Wirklichkeit nur um Vertagun­gen, und dass Sie glauben, dass Sie entscheiden können, was den Bürgerinnen und


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