Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 215

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nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt. Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.

Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalen­der­monat, in dem das Kind das vierte Lebensjahr vollendet. Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.

Die Anrechnung endet auch mit dem Arbeitsbeginn der Frau. Liegt während der Kindererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es keine "doppelte" An­rechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitrags­grundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.

Die derzeitige Gesetzeslage benachteiligt die Mütter, die bei den Kindern zu Hause bleiben und kürzer als im Abstand von vier Jahren Kinder zur Welt bringen (bzw. die Väter, die diese Aufgabe übernehmen). In Österreich liegt die statistische Geburtenrate derzeit bei 1,49 Kindern pro Frau. Um eine positive Bevölkerungsentwicklung aufrecht­erhalten zu können, ist eine Geburtenrate von 2,1 pro Frau notwendig. Die Steigerung der Fertilitätsrate ist auch als Kennzahl 25.1.4 im Budget (UG 25) festgeschrieben. Aus der Entwicklung der Kennzahl ist auch ersichtlich, dass man langfristig (Zielzustand 2018 – 1,49) keine Besserung erwartet. Dies sollten wir nicht als gegeben akzeptieren.

Die Anrechnung von Pensionszeiten für jedes Kind in der vollen Länge - unabhängig davon, wann das nächste Kind zur Welt kommt - könnte auch einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass sich unsere Familien für mehr Kinder entscheiden.

Es ist die Aufgabe von Österreich, eine vorausschauende Gesetzgebung zu ent­wickeln, die der Überalterung der Bevölkerung entgegenwirkt und Kinder und Familien unterstützt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, welche die Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten neu regelt, damit für jedes Kind volle Versicherungszeiten angerechnet werden, um eine höhere Ge­samtfertilitätsrate zu erreichen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere" (1637 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 7. Juni 2017

In Österreich gibt es bei Schwangerschaftsabbrüchen keine vorgeschriebene Warte­zeit, keine vorgeschriebene Beratung in einer Beratungsstelle, keine inhaltlichen Vor-


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