Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 214

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“

Der Familienausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

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Ich bitte um Unterstützung für diese beiden Anträge und darf dem abschließend einen Dank an alle Mütter (Abg. Lueger: Und wo sind die Väter?), an alle Erziehenden für diese großartige Leistung hinzufügen, die sie für diese Republik erbringen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Steinbichler soeben ein­gebrachten Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserte An­rechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere" (1637 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 7. Juni 2017

In Österreich gibt es keine vorgeschriebene Wartezeit, keine vorgeschriebene Be­ratung in einer Beratungsstelle, keine inhaltlichen Vorgaben vor einem Schwanger­schaftsabbruch und die Frau muss ihre Gründe nicht angeben. Oft sind es auch finanzielle Sorgen, die die werdenden Mütter plagen. Da wir in Österreich noch immer eine sehr niedrige Geburtenrate haben, sollten wir nach Wegen suchen, die es den Familien finanziell leichter machen und sie auch langfristig absichern.

Laut einschlägiger Fachliteratur ist die Leistung des erziehenden Elternteils ge­sellschaftlich wesentlich unterbewertet. Eine große Benachteiligung ist der Umstand, dass die Eltern, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre bekommen, nicht für jedes Kind die vollen Versicherungszeiten für die Pension angerechnet be­kommen - obwohl dieses Elternteil für jedes Kind die volle Erziehungs- und Betreu­ungs­leistung erbringen.

Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen gelten Teile der Zeiten der Kin­dererziehung als Versicherungszeiten. Dabei betrifft diese Regelung vor allem Frauen, da sie es sind, die sich in der Regel um die Erziehung der Kinder kümmern.

Das Gesetz berücksichtigt dabei die Erziehung von den Kindern der Versicherten/des Versicherten, von den Stiefkindern, von den Adoptivkindern oder von den Pflege­kindern (wenn die Übernahme der unentgeltlichen Pflege nach dem 31. Dezember 1987 erfolgt ist). Als Zeiten der Kindererziehung werden maximal die ersten 48 Monate


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