Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 217

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„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.

 


17.32.39

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin Karmasin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kitzmüller, ich kann Ihnen nicht recht geben, dass wir den Antrag noch nie im Plenum hatten. Wir hatten ihn 2014 im Plenum, und da wurde er abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ: Das ist überraschend! – Abg. Kitzmüller: Ja, entweder vertagt oder abgelehnt!)

Ich möchte noch einmal zum ursprünglichen Antrag des Kollegen Franz zurückkom­men. Beratungsstellen für ungewollt Schwangere gibt es – das hat auch meine Kollegin von der ÖVP schon ausgeführt – ausreichend, es gibt alleine 380 Familienberatungs­stellen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Wenn Sie sich die Mühe machen und nur einmal bei Google suchen und nachsehen, wie viele Beratungsstellen es landauf, landab gibt, die anonym sind, 24 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen, wenn auch einmal ein Anruf für die Erstinformation reicht, dann, meine ich, sehen Sie, dass wir wirklich ausreichend die Möglichkeit haben, Frauen die benötigten Informationen zu geben.

Auch die zweite Begründung, die in dem Antrag steht, nämlich dass die Geburtenrate viel zu gering ist, kann ich entkräften, denn wir haben seit 2016 wieder ein Plus von 3,9 Prozent und sind jetzt wieder fast auf dem Niveau, das wir in den Achtziger- und Neunzigerjahren gehabt haben.

Meine Damen und Herren, es gibt unterschiedlichste Gründe für einen Schwanger­schaftsabbruch, und es ist in nationalen und internationalen Studien ganz einfach schon erforscht worden, warum das so ist. In einer davon – diese hat das Institut für Familienforschung gemacht –, steht Folgendes: Die Entscheidung zu einem Kind hat „eine sehr persönliche Dimension, auf welche die Familienpolitik, zumindest monetär, keinen Einfluss nehmen kann“.

Wirklich ausschlaggebend dafür, ob ich mich als Frau entscheide, ein Kind zu bekom­men oder nicht, sind zum Teil ganz, ganz andere Punkte (Zwischenrufe der Abge­ordneten Kitzmüller und Schimanek): Ist meine Familienplanung abgeschlos­sen? Habe ich vielleicht Beziehungsprobleme? Habe ich Gewaltprobleme in der Be­ziehung? Habe ich ein zu geringes Haushaltseinkommen? Bin ich mit meiner Aus­bildung noch nicht fertig? Bin ich vielleicht mit meinem Arbeitsplatz so zufrieden, dass ein Kind jetzt gerade nicht in meine Lebensplanung passt? – Auch das ist zu berück­sichtigen.

Ich meine, dass es die Erforschung in Studien schon ausreichend gegeben hat und die Beratung das Um und Auf ist. Die Beratung können wir ausbauen, und wir können auch noch in der Prävention etwas tun, indem wir Pädagoginnen und Pädagogen weiter ausbilden, qualitätsvolle Unterrichtsmaterialien und dann ganz einfach kosten­günstige Verhütungsmittel oder auch Verhütungsmittel auf Krankenschein zur Unter­stützung der Menschen anbieten.

Ganz kurz zu den drei Anträgen, die eingebracht wurden:

Zu dem der Kollegin Kitzmüller, die sich auf Deutschland bezieht, wo es eine Bera­tungspflicht gibt: Ja, da ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 0,5 Prozent


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