Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 218

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zurückgegangen (Ruf bei der FPÖ: Immerhin!), aber ich möchte auch dazusagen, dass 96 Prozent der Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, Beratungsgespräche geführt haben.

Die beiden anderen Anträge – jene des Kollegen Steinbichler – kennen wir schon aus­reichend aus den Familienausschüssen, und auch ihnen werden wir keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.36.19

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minis­ter Karmasin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Thema „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“: Frau Kollegin Lueger, ich denke, dieser Antrag des Herrn Kollegen Franz ist ein ganz wichtiger, notwendiger und drin­gender Antrag – das steht außer Frage.

Man kann es nicht wegdiskutieren: In Österreich liegt die statistische Geburtenrate bei 1,4 Kindern, um eine positive Bevölkerungsentwicklung aufrechterhalten zu können, ist jedoch eine Geburtenrate von 2,1 Kindern notwendig. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)

Ein Umstand, der einer positiven Geburtenbilanz entgegensteht, ist die hohe Zahl der Abtreibungen. Wie wir wissen, werden in Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine diesbezüglichen Statistiken geführt. Experten gehen von circa 30 000 bis 60 000 Abtreibungen pro Jahr in Österreich aus. Das ist um einiges höher als in Deutschland (Abg. Lueger: Falsch!), und ich meine, wir sollten alles unternehmen, damit wir diese Zahl mit Beratungen entsprechend senken können.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine vorgeschriebenen Wartezeiten, keine vorgeschriebenen Beratungen in einer Beratungsstelle. – Das ist so, Frau Kolle­gin!

Außer Frage stellt dieser Antrag aber auch, dass es medizinische Notwendigkeiten gibt – ich darf aus dem Entschließungsantrag des Herrn Dr. Franz zitieren –: „Aus­nahme ist eine medizinische Indikation, die einen Schwangerschaftsabbruch notwendig macht.“

Damit ist auch das in diesem Antrag verankert. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Franz. – Ruf bei der SPÖ: Wer war das?)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


17.38.25

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Antrag behandelt ein eigentlich sehr trau­riges sozialpolitisches, auch frauenpolitisches Kapitel in Österreich, nämlich das Thema ungewollte Schwangerschaften, und ich denke, wir alle im Raum sind uns einig, dass jede ungewollte Schwangerschaft und jede Abtreibung eine zu viel ist.

Ich denke nur – leider wurde das in keiner Rede meiner VorrednerInnen ange­sprochen –, die Problemanalyse ist keine, die ich teilen würde. Es wurde zum einen erwähnt, es gibt genügend Beratungsstellen in Österreich, die anonym und gut beraten – es gibt diese Dinge, die wir brauchen, um Frauen eine Entscheidung in einer sehr, sehr schwierigen Lebensphase zu ermöglichen –, was es aber nicht gibt, und das wurde nur einmal kurz erwähnt, ist, die Probleme und die Ursachen dafür, dass es zu


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