Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 228

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der gemeint hat, für ein paar Putzfrauenstellen werde er das nächste Mal wieder gewählt. So war das nämlich. Na ja, und siehe da – der Rechnungshof hat es dann ja auch festgestellt –: Maximal 18 Prozent Auslastung mit Schubhäftlingen war gegeben, ab April 2015 tendierte die entsprechende Belegung gegen null. Das ist etwas, das mich noch mehr verwundert, denn eigentlich hätte dieses Zentrum ja ab diesem Zeit­punkt, spätestens dann ab Oktober mindestens die zehnfache Belegung aufweisen müssen – bei der Anzahl von illegalen Migranten, die unsere Grenzen gestürmt haben; und unsere Polizei hat nur mehr zugeschaut, weil die Regierung unfähig war, zu handeln.

Im Prinzip ist das also von Anfang an ein völliges Fehlprojekt, was den Zweck betrifft, aber nicht nur was den Zweck betrifft, sondern auch was die wirtschaftliche Seite angeht. Man hat einen Mietvertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft geschlossen und ist einen Kündigungsverzicht von 33 Jahren eingegangen. Man hat mit der Ge­meinde ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der Belegung des Anhalte­zentrums vereinbart, das sich auf 461 000 € monatlich beläuft und bei dem man überhaupt keine Möglichkeit hat, korrigierend einzugreifen et cetera.

Das Ganze muss man hinterfragen, und das haben wir im Ausschuss auch getan. Der zuständige Beamte hat dann gemeint, das sei auf Basis jener Kosten errechnet worden, die Beamte verursachen würden, würden sie das dort quasi führen bezie­hungs­weise dort die Geschäfte abwickeln. – Na ja, wenn das Beamte machen, dann hat das offensichtlich nicht alles seinen Sinn, denn wenn man ein privates Unter­nehmen beauftragt, dann möchte man doch in der Gestaltung hinsichtlich Personal, somit auch von den Kosten her, flexibel agieren. Man kann nicht aus einer Beamten­mentalität heraus einen Pauschalbetrag fixieren, und das noch dazu auch wieder auf 15 Jahre. – Das ist ja eigentlich alles komplett irrsinnig. Das ist also die wirtschaftliche Seite.

Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass – und das ist auch ganz spannend – im Zeitraum 2010 bis 2014 33 612 Außerlandesbringungen dokumentiert wurden. Gleich­zeitig war bei mehr als 39 000 Personen – also wesentlich mehr – nicht klar, ob sie trotz rechtskräftiger Entscheidung das Land tatsächlich verlassen haben. – Da frage ich mich wirklich: Was tut da das ÖVP-geführte Innenministerium? Schaut es da zu? Es wird nicht einmal entsprechend dokumentiert, es wird nicht geschaut, ob die, die – rechtskräftig – gehen müssen, wirklich nach Hause gehen? Wer ist denn da der Rechtsbrecher? Das frage ich mich schön langsam wirklich: Ist es der, der das Recht missbraucht, oder der, der da zuschaut, so wie ihr die ganze Zeit? (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich schließe mit dem, was ich eingangs gesagt habe: Das Ganze ist ein Desaster – aber das ist ja auch kein Wunder, wenn man ein Ministerium über Jahrzehnte führt. Es wird Zeit für einen Wechsel. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Dr. Moser ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.14.57

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Darstellung meiner Vorredner spricht ja Bände. Wir haben dankenswerterweise einen sehr kritischen Bericht des Rechnungshofes über die Errichtung des Schubhaftzentrums in Vordernberg vorliegen.

 


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