Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 233

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte. (Abg. Jarolim: Elmar, bitte klare Worte!)

 


18.30.44

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat leider so dramatisch, wie es die Vorredner dargestellt haben. Man muss sagen: Es ist so.

Von einem Vorzeigeprojekt kann wirklich keine Rede sein. Es ist das Gegenteil davon, und ich hätte eigentlich geglaubt, dass man den AMA-Marketing-Bericht, den wir das letzte Mal diskutiert haben, kaum übertreffen kann, aber dieser Bericht übertrifft bei Weitem das, was wir das letzte Mal hier diskutiert haben.

Ich möchte auf die wesentlichen Punkte, die die Vorredner zum Teil angesprochen haben, noch einmal eingehen, und zwar ausgehend von dem, was eigentlich bei den Projektzielen festgelegt war, die auch der Rechnungshof herausgearbeitet hat. Ich darf aus dem Bericht zitieren:

„Das Regierungsprogramm 2008–2013 sah die Errichtung eines ,Kompetenzzentrums‘ für Schubhaft mit 250 Haftplätzen vor. Dadurch sollten u.a. Effizienzsteigerungen durch eine konzentrierte Vorbereitung der fremdenpolizeilichen Maßnahmen erzielt werden. [...] Das BMI verfolgte durch den Neubau des Anhaltezentrums vor allem folgende Ziele“ – das auch mit Hinblick darauf, was wir bereits gehört haben – „eine Kosten­senkung durch Redimensionierung anderer Anhalteeinrichtungen (Schließung von Polizeianhaltezentren oder deren Verwendungsänderung)“, „einmalige Einsparungen durch den Verzicht auf flächendeckende Errichtung von ,offenen Stationen‘ für den Schubhaftvollzug“ sowie den „konzentrierten und besser koordinierten Schubhaftvoll­zug“ und so weiter.

Wenn man sich nun die Ergebnisse ansieht, meine Damen und Herren, so muss man sagen, es ist tatsächlich beschämend, wie das abgelaufen ist, vor allem dann, wenn man sich die Fakten anschaut. Ich gebe schon zu, dass Minister Sobotka nicht unmit­telbar verantwortlich ist, das war seine Vorgängerin. Ich zitiere wiederum – um nicht zu glauben, man würde da nur die Worte der Opposition nachsprechen –, was hier im Bericht steht: „Im Jänner 2014 wurde das Anhaltezentrum in Vordernberg mit 193 Haft­plätzen eröffnet. Seitdem war es maximal zu 18 % mit Schubhäftlingen ausgelastet. Ab April 2015 tendierte die Belegung mit Schubhäftlingen gegen Null. Das BMI hatte im Jahr 2015 österreichweit durchschnittlich nur 52 Schubhäftlinge pro Tag unterzubrin­gen“.

Die Kosten – Frau Kollegin Moser hat es bereits erwähnt – je Haftplatz bezogen sich für Vordernberg auf 165 €, sie sind also doppelt so hoch wie im Polizeianhaltezentrum in Wien. „Wegen der geringen Auslastung lagen die tatsächlichen Kosten je Hafttag in Vordernberg bezogen auf das erste Halbjahr 2015 über 800 EUR (834 EUR) pro Hafttag.“ (Abg. Moser: Das soll uns die Frau Ministerin Fekter erklären! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Der zweite Bereich, ich zitiere auch wieder aus dem Rechnungshofbericht: „Auf Basis eines Vergleichs der Nettobeträge errechnete sich, dass die Errichtungskosten“ – das wurde schon erwähnt, 24 Millionen € – „der BIG für das Anhaltezentrum Vordernberg“ nach rund 13 Jahren bereits getilgt gewesen wären. Was hat das Ministerium gemacht? – Es hat einen Vertrag über 33 Jahre mit Kündigungsverzicht abge­schlos­sen, das heißt, die Errichtungskosten werden der BIG 2,5-mal refundiert – schlichtweg ein Skandal! (Abg. Pirklhuber: Ein Supergeschäft!)

Das geht so nicht, meine Damen und Herren, auch vom ehemaligen Koalitionspartner. (Abg. Fekter: Hab’ nicht ich abgeschlossen! – Abg. Moser: Nicht? – Zwischenruf der


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