Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 234

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Abg. Fekter.) Schlussendlich sollten Sie sich wirklich die Seite 105, Frau Kollegin Fekter, ansehen, Sie waren einmal Finanzministerin. Da geht es auch um das Inhalt­liche. Ich darf wieder zitieren: „In den Jahren 2010 bis 2014 war bei mehr als der Hälfte der Personen, gegen die eine aufenthaltsbeendende Entscheidung erlassen wurde, nicht dokumentiert, dass sie Österreich auch tatsächlich verließen (2014: 57 %). Alleine im Zeitraum 2010 bis 2014 waren dies insgesamt 39.370 Personen, über deren Verbleib – trotz Vorliegens einer aufenthaltsbeendenden Entscheidung – keine zuverlässigen Informationen bestanden.“

Das heißt, Personen, die in Verwahrung waren, wurden nicht einmal entsprechend dokumentiert. Das war in der Zeit, bevor der Flüchtlingsstrom begann. Diese Nachläs­sigkeit, diese Sorglosigkeit – und dann nach neuen Gesetzen rufen und die alten Ge­setze nicht umsetzen! Das gibt es gar nirgends: 40 000 Menschen, die in Verwah­rungshaft waren, überhaupt nicht zu dokumentieren; dann aufzustehen und zu sagen, wir brauchen neue Gesetze, wir brauchen schärfere Gesetze und was wir nicht alles tun müssen; und dann bei diesen Zahlen, die der Rechnungshof offengelegt hat, still zu sein, als wenn gar nichts gewesen wäre, und dann zu sagen: Ja, möchtest du jetzt die Polizeibeamten beschuldigen?!

Das ist und bleibt ein Versagen des Innenministeriums und des jetzigen Innenministers und der früheren Innenministerin. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Fekter: Dann muss man die Schubhaft verlängern! – Abg. Heinzl: Da hat er recht, der Kollege, wirklich! – Abg. Fekter: Sind Sie dagegen, dass man die Schubhaft verlängert? Damit wir sie auch abschieben können? – Abg. Heinzl: Da liegen Sie völlig falsch! – Abg. Fekter: Dann müssen wir halt die Schubhaft verlängern!)

18.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.36.18

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich darf ein paar Punkte zum Anhaltezentrum Vordernberg ansprechen.

Der Rechnungshof empfiehlt ja, für das Anhaltezentrum Möglichkeiten für eine alter­native Verwendung auszuarbeiten. Warum? – Weil es zum Zeitpunkt der Prüfung, Juni bis August 2015, eine sehr, sehr geringe Auslastung gab. Klarerweise war das eine Momentaufnahme. Seit Monaten – und das wurde bereits angesprochen – sieht es anders aus. Mittlerweile gibt es mit rund 80 Prozent eine entsprechend hohe Aus­lastung. Daher hat das Innenministerium in einer Anfragebeantwortung auch klar­gestellt, dass nicht beabsichtigt ist, der Empfehlung des Rechnungshofes zu folgen, auch, so wird geschrieben, weil eine ordnungsgemäße Vollziehung der Schubhaft ohne das Anhaltezentrum Vordernberg nicht für möglich gehalten wird.

Apropos Empfehlungen: Der Rechnungshof hat 25 Empfehlungen abgegeben. 20 Empfehlungen wurden vom Innenministerium bereits entsprechend umgesetzt, zwei teilweise und bei dreien hat das Innenministerium geschrieben, dass es keinen Um­setzungsbedarf sieht.

Es gibt auch etwas Positives zu erwähnen, nämlich dass internationale Delegationen das Modell Vordernberg sehr positiv sehen.

Einen Punkt darf ich auch noch ansprechen: Der Rechnungshof hat sich sehr intensiv mit der Standortfrage beschäftigt, auch heute wieder. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Haus sind doch einige von uns Bürgermeister. Als es in der Debatte um einen möglichen Standort ging, hat sich keiner von uns dafür beworben.


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