Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 242

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seiner Empfehlungen sind. Wir wenden deshalb dieses Instrumentarium – und das soll auch in Zukunft verstärkt so sein – besonders bei wichtigen Prüfungen an, und die Vergabepraxis im BMI mit dem Schwerpunkt Digitalfunk war so ein Thema.

Wir haben festgestellt, dass Fortschritte gemacht wurden, und der Umsetzungsstand betrug rund 80 Prozent. Insbesondere hat das BMI im Rahmen seiner Vergabepraxis nunmehr ressortweit einen elektronischen Beschaffungsworkflow aufgestellt, sämtliche Beschaffungen statistisch erfasst und die Daten diversen Berichten über das Beschaf­fungswesen gesamthaft zugrunde gelegt. Die Interne Revision wurde unmittelbar der Fachaufsicht der Ressortleitung unterstellt. Es wurden Schulungen durchgeführt, etwa im Bereich der Korruptionsprävention. Nachbesserungsbedarf gibt es natürlich bei jenen Empfehlungen, die nur teilweise umgesetzt wurden, etwa im Bereich des Risiko­managements, das umfassend aufzustellen wäre.

Schwerpunkt der Prüfung war der Digitalfunk, und da geht es natürlich um die Frage, wie weit der Digitalfunk in Österreich schon ausgerollt ist. Mit Vorarlberg wurde am 11. Jänner 2017 eine Vereinbarung abgeschlossen, mit Kärnten fehlte noch eine bin­dende Vereinbarung. Damit österreichweit ein digitales Behördenfunknetz möglichst rasch zustande kommen kann, wäre daher der Ausbau des Digitalfunks aus der Sicht des Rechnungshofes zu forcieren und auch mit Kärnten eine bindende Vereinbarung abzuschließen.

Der Rechnungshof hat in seinem Vorbericht empfohlen, Möglichkeiten der Kosten­senkung auszuschöpfen. Das geschah insofern, als das BMI ab Jänner 2016 das Netz­werkmanagement als Beistellung selbst durchführte. Die vollständigen wirtschaftlichen Vorteile konnten daraus noch nicht lukriert werden.

Nicht umgesetzt war die Empfehlung des Rechnungshofes zur Bemessung der Abzüge für Standortbeistellungen nach der tatsächlichen Anzahl. Dabei verzichtete das BMI auf mögliche Minderausgaben von rund 255 000 € monatlich beziehungsweise rund 3 Mil­lionen € jährlich. Wichtig ist, dass die von uns verlangte Zusatzvereinbarung mit dem Auftragnehmer, die zur Entgeltreduzierung führen sollte, auch tatsächlich zeitnah abgeschlossen wird.

Der nächste Bericht, der hier behandelt wurde, betrifft das Thema Förderungen des BMI, auch dazu ist im Zuge der Debatte schon viel gesagt worden. Warum ist es wichtig, Förderungsprüfungen zu machen? – Es gibt auf Ebene des Bundes ein Gesamtförderungsvolumen von rund 19 Milliarden € im Jahr 2014, und deshalb ist es dem Rechnungshof wichtig, darauf zu achten, dass Förderungen korrekt abgewickelt werden und Förderzwecke auch erreicht werden.

Das BMI betreibt im Wesentlichen Hoheitsverwaltung, aber in den geprüften Jahren, 2011 bis 2014, wurden doch 77 Millionen € an Förderungen ausgegeben. Eine funk­tionierende Förderabwicklung ist dabei wichtig. Erstens geht es darum, eine Förder­strategie auf der Grundlage von Förderprogrammen zu schaffen. Zweitens gab es im BMI bis 2015 keine Förderstrategie und außerhalb von EU-Förderungen auch keine Förderprogramme. Wichtig ist auch eine Konzentration der Förderungen innerhalb eines Ressorts auf wenige Stellen, damit die Fördervergabe einheitlich erfolgt.

Wichtig sind auch quantifizierbare Ziele, und ganz wesentlich ist es, Ablaufprozesse für Förderungen zu etablieren, Ablaufprozesse für Vergabe, Abrechnung und Kontrolle von Förderungen auszuarbeiten. Mechanismen zur Vermeidung unerwünschter Mehr­fachförderungen sind ebenso relevant – da wurden nicht überall die notwendigen Abfragen durchgeführt – und der Aufbau eines funktionierenden internen Kontrollsys­tems.

 


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