Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 243

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Ich komme zum nächsten Punkt der Tagesordnung, dieser betrifft das Anhaltezentrum Vordernberg. Da gab es bereits im Jahr 2005 einen Projektauftrag des BMI: Das Ziel war, die mögliche Auslagerung von Aufgaben des Schubhaftvollzugs zu prüfen und zu einem menschenrechtskonformen Vollzug der Schubhaft zu kommen.

Das Projekt beschränkte sich von Anfang an auf die Suche nach einem Standort für ein neues Anhaltezentrum. Bereits 2007 entschied sich das BMI für einen Neubau und schloss eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der BIG. Die Entscheidung für Vordernberg beruhte nicht auf strategischen und wirtschaftlichen Planungen, die Wahl des Standorts war nach dem Scheitern mehrerer Projekte auch auf eine Initiative der Gemeinde Vordernberg zurückzuführen.

Ende 2010, Anfang 2011 schlossen das BMI und die BIG dann einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit ab, und was natürlich auffällig ist, ist der Kündigungsverzicht auf 33 Jahre. Die Miete belastet das BMI jährlich mit Gesamtkosten von rund 2,66 Mil­lionen €, die Gesamterrichtungskosten beliefen sich auf 24 Millionen €.

Der Baubeginn durch die BIG erfolgte im Jahr 2012, die Eröffnung war 2014. Im April 2013 schloss das BMI den Vertrag mit der Gemeinde Vordernberg über den Betrieb des Anhaltezentrums. Da gab es einen Kündigungsverzicht von 15 Jahren vonseiten des BMI und damit auch langfristige Bindungen. Das monatliche Pau­schal­entgelt betrug rund 461 000 €, unabhängig von der tatsächlichen Belegung, dieses wurde dann geringfügig modifiziert und um bis zu 9 700 € reduziert. Das stand im Widerspruch zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Die Projektdokumentation war nach Auffassung des Rechnungshofes mangelhaft, und dem Projektauftrag folgte kein Umsetzungsauftrag. Für den Betrieb beauftragte die Gemeinde einen privaten Sicherheitsdienstleister.

Für die Prüfung dieses Vergabeverfahrens ist der Rechnungshof aufgrund der man­gelnden Prüfzuständigkeit für die Gemeinde Vordernberg nicht zuständig. Die Kapa­zitäten in Vordernberg belaufen sich auf 193 Haftplätze – das ist beinahe das Vierfache der Anzahl an Personen, die im Jahr 2015 pro Tag im gesamten Bundesgebiet durchschnittlich unterzubringen waren. Die Kosten für einen Haftplatz sind mit rund 165 € pro Tag bei angenommener Vollauslastung mehr als dreimal so hoch wie in Salzburg.

Im Rechnungshofausschuss zeigte sich eine Umsetzungsbereitschaft seitens des Bundesministers für Inneres. Wir hoffen, dass sich die Auslastungszahlen bessern, und um das zu überprüfen, werden wir auch eine Follow-up-Überprüfung durchführen, denn das halten wir für wichtig.

Ich bedanke mich auch für die Ausführungen zur Parkraumbewirtschaftung in Wien, dazu kann ich nur sagen, dass sich die Mehrzahl der Empfehlungen in diesem Bericht an die Stadt Wien richtet. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

19.13

19.13.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme und die einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-373 und Zu III-373 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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