Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll186. Sitzung, 19. Juni 2017 / Seite 67

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leo Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringl. Antrag der Abg. Dr. Strolz, K&K betr. die gescheiterte Bildungsreform der Kern-Kurz-Regierung: Verantwortungslose Machtpoli­tik und Parteitaktik auf dem Rücken unserer Kindern der Sondersitzung des NR vom 19.06.2017,

betreffend „Abschaffung des politischen Proporzes im österreichischen Schulsystem“.

Von den unterschiedlichsten Seiten wird dem österreichischen Schulsystem bereits seit Jahren attestiert, dass es eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleisten kann (Ökonomische Bewertung des österreichischen Bildungswesens – Studie des IHS im Auf­trag des BMUKK 2007) und von unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen, Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten (Rechnungshof Arbeitsgruppe Ver­waltung Neu – Schulverwaltung, Zusammenfassung (Wien 2009)) gekennzeichnet ist. Wie der Rechnungshof penibel erhoben hat, ist dies zum größten Teil auf die unüber­sichtliche Kompetenzlage zwischen Bund und Länder zurückzuführen.

Die verfassungsrechtliche Festschreibung der politischen Besetzung der Schulverwal­tungsbehörden stellt dabei eines der wesentlichsten Probleme dar. Dem Landesschul­rat als Schulbehörde des Landes sitzt der Landeshauptmann als Präsident vor. In allen Bundesländern wird er durch einen amtsführenden Präsidenten unterstützt. Die Kolle­gien der Landes- und Bezirksschulräte werden nach dem Stärkeverhältnis der politi­schen Parteien bei der letzten Wahl bestellt. Schulleiter/innen wiederum werden durch diese parteipolitisch ausgerichteten Kollegien bestellt. Ein untragbarer Zustand, der par­teipolitisch motivierter Willkür in der Schule seit Jahrzehnten Tür und Tor öffnet. Dieser Missstand fußt auf den einschlägigen Bestimmungen der österreichischen Bundesver­fassung (Artikel 81a bzw. 81b).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Schul­verwaltungsreform dem Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die eine Abschaf­fung des politischen Proporzes im österreichischen Schulsystem vorsehen.

Die Gesetzesvorschläge beinhalten insbesondere

die ersatzlose Streichung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen betreffend die Ein­richtung von Schulbehörden nach dem Stärkeverhältnis von politischen Parteien,

die Abschaffung der Landesschulräte,

die Einrichtung von Landesbildungsdirektionen als Instanz der unmittelbaren Bundes­verwaltung

sowie die Möglichkeit, die Schulleitung durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte der schul­besuchenden Kinder wählen zu lassen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.13.55

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich möchte mit dem Positiven beginnen: Die Sozialdemokraten


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