Schwarz nicht möglich, eine ganz pragmatische Idee – einen Termin vor der Sommerpause anzubieten, um die Matura abzuschließen – umzusetzen.
Ich bringe mit dem folgenden Antrag dieses Thema noch einmal ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederholungen von Teilprüfungen beziehungsweise von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung (Matura)
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, über eine Verordnung einen Wiederholungstermin für Teilprüfungen bzw. für Prüfungsgebiete der abschließenden Prüfung, der noch im gleichen Schuljahr des Haupttermins liegt, zu ermöglichen.“
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Ich bitte Sie, diese ganz pragmatische Geschichte für 5 000 Maturanten – es ist jedes Jahr dasselbe – zu ermöglichen. Es handelt sich um keine blauen Maturanten oder Fast-Maturanten, auch keine roten oder schwarzen, es sind Jugendliche, denen man eine Zukunftschance geben sollte, ohne ihnen Prügel vor die Füße zu werfen.
Abschließend möchte ich noch einmal ganz kurz festhalten: Ich sehe leider Gottes mit Rot und Schwarz – und mit Grün sowieso nicht – für unsere Jugend keine Chance, in eine Zukunft zu starten, in der sie eine Bildung bekommen, mit der sie in der Wirtschaft auch reüssieren können. Sie lassen Jahr für Jahr Zehntausende Kinder und Jugendliche auf der Strecke, und alle schauen zu. Das wird sich hoffentlich im Oktober ändern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wurm, Mölzer und weiterer Abgeordneter
betreffend Wiederholungen von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung (Matura)
eingebracht in der 186. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 19. Juni 2017 im Zuge der Behandlung des dringlichen Antrags betreffend die gescheiterte Bildungsreform der Kern-Kurz-Regierung: Verantwortungslose Machtpolitik und Parteitaktik auf dem Rücken unserer Kinder.
§36 des Schulunterrichtsgesetzes sieht für Wiederholungen von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung folgende Termine vor:
a) innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres,
b) innerhalb von sieben Wochen nach den Weihnachtsferien und
c) innerhalb der letzten neun oder, wenn es die Terminorganisation erfordert, zehn Wochen des Unterrichtsjahres.
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