Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 74

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Beim Personenkreis, der als Bewohner von Pflegeheimen dem Eigenregress ausge­setzt ist, handelt es sich in der Regel um Bezieher von Pflegegeld. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und die anderen einschlägigen Sozialversiche­rungsgesetze(das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­siche­rungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz usw.) bilden gemäß § 3 ff Pflegegeldgesetz die Grundlage für den Bezug des Pflegegeldes für die einzelnen Berufs- und Anspruchsgruppen. In diesem Zusammenhang sollte ins ASVG und alle anderen einschlägigen Gesetze als Grundsatzbestimmung eine Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheimbewohner (Pflegebedürftige) verankert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und allen anderen einschlägigen Gesetzen, die gemäß § 3 ff Pflegegeldgesetz die Grundlage für den Bezug des Pflegegeldes für die einzelnen Berufs- und Anspruchsgruppen darstellen, eine Grundsatzbestimmung zur dauerhaften Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheimbewohner (Pflegebedürftige) schafft.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.47.16

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): In einem Punkt, Kollegin Belakowitsch-Jenewein, gebe ich Ihnen recht – das ist aber schon der einzige –: dass bereits 2014 die Weichen für das heutige – das ist ein bisschen ein Zungenbrecher – Gesundheits­reformumsetzungsgesetz gestellt wurden. Aber damals wie heute standen konkret im Mittelpunkt aller Überlegungen die Fragen: Wie soll eigentlich die Gesundheits­versorgung der Zukunft ausschauen? Und vor allem: Welche Versorgung brauchen auch die Patientinnen und Patienten, um medizinisch, aber auch medikamentös bestmöglich versorgt zu werden? – Ich bin davon überzeugt: Hätte es nicht damals, bereits 2014, einen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung gegeben, dann stünden wir heute nicht hier und könnten dieses Gesetz nicht be­schließen.

Sie haben gesagt, dass wir mit diesem Gesetz den Hausarzt abschaffen wollen: Das stimmt überhaupt nicht! Fakt ist, dass sich viele der jüngeren Ärztinnen und Ärzte gar nicht mehr um Planstellen mit Kassenverträgen bewerben, was wiederum dazu führt, dass jetzt schon viele Regionen in Österreich medizinisch unterversorgt sind. Was bedeutet das dann in der Praxis? – Wenn ich in der näheren Umgebung keinen Arzt mit einem Kassenvertrag mehr habe, dann muss ich notgedrungen zu einem Wahlarzt gehen und habe die Behandlungskosten zum Großteil aus meiner eigenen Tasche selbst zu zahlen. Das kann es doch nicht sein! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Wir alle hier herinnen wissen – und das haben wir oft genug diskutiert –, dass in den nächsten sieben, acht Jahren 60 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte in Pension gehen werden, daher müssen wir jetzt handeln, denn alles andere wäre doch fahrlässig! Deswegen schaffen wir mit diesem Gesetz die Rahmenbedingungen, die diesen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft auch gerecht werden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir bilden gar keine Hausärzte aus!)

 


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