Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 73

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gestohlene oder gefundene E-Cards  in Anspruch nehmen, ist auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hellhörig geworden. Bei einer durchschnittlichen Scha­denssumme von 300 Euro pro E-Card durch missbräuchliche Verwendung, macht die Gesamtkostenbelastung 180 Mio Euro aus, - dem stehen aber lediglich 18 Mio Euro an Kosten für die SV-Träger entgegen.

Der neue Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger fordert jetzt deshalb jetzt ebenfalls ein Foto als Identitätsnachweis auf der E-Card. Dies soll in einem ersten Schritt freiwillig erfolgen. Durch eine verpflichtende Einführung könnte man binnen drei Jahren aber 162 Mio. Euro an Einsparungspotential durch verhin­derten Missbrauch lukrieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E-Cards auf ein System mit einem Foto vorsieht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betref­fend Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheimbewohner durch eine Grund­satzbestimmung im ASVG und allen anderen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt:

4.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversor­gungseinheiten (Primärversorgungsgesetz - PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenan­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenz­berufeGesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 - GRUG 2017) (1714 d.B.) in der 188. Sitzung des Nationalrats am 28.06.2017.

In Österreich werden über 80 Prozent der Pflegeleistungen in den Familien erbracht. Angehörige, meist Frauen, leisten hier großartige Arbeit, seien dabei aber psychisch als auch physisch oft schwer belastet. Würden diese Pflegeleistungen außerhalb der Familien erbracht, entstünden jährliche Mehrkosten von über drei Milliarden Euro.

Wenn aber die außerhäusliche Betreuung in einem Pflegeheim unumgänglich wird, verlieren die Betroffenen ihr schwer erarbeitetes Eigentum. Das ist nicht nur in höchstem Maße unsozial, sondern auch ungerecht. Deshalb gehört der Eigengress für die Betroffenen abgeschafft.

Neben einer echten Primärversorgung im Gesundheitsbereich, die auf dem ASVG und anderen einschlägigen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien beruht, braucht es auch eine entsprechende Grundlage für eine Regressfreiheit für Pflegeheimbewohner.

 


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