Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 72

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Alters­gruppe bezieht, sondern in Wirklichkeit vom Säuglingsalter bis ins hohe Alter geht, möchte ich noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen be­tref­fend Abschaffung des Eigenregresses für Pflegeheimbewohner durch eine Grund­satz­bestimmung im ASVG und allen anderen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und allen anderen ein­schlägigen Gesetzen, die gemäß § 3 ff Pflegegeldgesetz die Grundlage für den Bezug des Pflegegeldes für die einzelnen Berufs- und Anspruchsgruppen darstellen, eine Grundsatzbestimmung zur dauerhaften Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheim­bewohner (Pflegebedürftige) schafft.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Frau Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein einge­brachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Foto als Identitätsnachweis auf der E-Card

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt:

4.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärver­sorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz - PrimVG) erlassen und das Gesund­heits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Kranken­an­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzbe­rufeGesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 - GRUG 2017) (1714 d.B.) in der 188. Sitzung des Nationalrats am 28.06.2017.

Gesundheitsleistungen, die über die E-Card bezogen werden, sind eine Dienstleistung der Primärversorgung im Gesundheitswesen und haben ihre sozialversiche­rungsrecht­liche Grundlage im ASVG und den anderen einschlägigen Sozialversicherungsge­setzen.

Nach dem Verschwinden von 600.000 E-Cards und der dadurch bestehenden Möglich­keit, dass Dritte illegal Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems durch


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