Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 77

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kunft immer mehr brauchen werden, aber auch junge Mütter, die eine Stillberatung und eine Hebammenberatung neben der rein ärztlichen Beratung benötigen. Genau darum geht es.

Wenn wir heute hier ein Gesetz beschließen, dann wissen wir auch, dass es den Zeitpunkt nach der Beschlussfassung gibt. Damit sind wir am Beginn einer Umsetzung. Wir müssen gemeinsam die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung dieses neuen Konzeptes an den Tag legen. Da sind wir alle gefordert, die Gesundheitsberufe, die Politik, die Sozialversicherung und auch die Länder in ihrer Zuständigkeit. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass dieses Gesetz rasch in Umsetzung geht, rasch in die Breite kommt, dass diese neuen, attraktiveren Angebote schneller zu den Öster­reichern und Österreicherinnen kommen.

Genau darum geht es: In diesem Gesetz wird ein Rahmen festgelegt, der zum einen die Qualität bestimmt, der die Kompetenzen der Gesundheitsberufe definiert, der organisatorische Rahmenbedingungen festlegt, die bundesweit gleich sein sollen. Wir wollen keinen Fleckerlteppich unterschiedlicher Standards in Österreich haben, alle Österreicher und Österreicherinnen sollen hier dieselben Angebote vorfinden. Es geht auch um moderne Vertragsbeziehungen, die in diesem Gesetz erstmals festgehalten werden, um neue, moderne Honorierungssysteme. Auch das ist eine Weiterent­wick­lung, die schon lange notwendig war.

Genau dadurch wird es auch passieren, dass PatientInnen wohnortnahe betreut werden, auch zu Tagesrandzeiten, und damit nicht mehr gezwungen sind, ab vier Uhr nachmittags in Spitalsambulanzen zu gehen und dort überfüllte Spitalsambulanzen zu bewirken. Das heißt, es geht auch um die Entlastung des Spitalsbereichs, die wir damit gut schaffen.

Es geht aber auch darum, dass Ärzte und Ärztinnen künftig mehr Zeit für das Gespräch mit ihren Patienten und Patientinnen haben. Es geht darum, dass sie auch das Gespräch mit ihren Kolleginnen und Kollegen und auch mit in anderen Gesundheits­berufen Tätigen haben.

Eine Kritik ist vorgebracht worden, nämlich betreffend die Frage nach der Verschrän­kung mit dem bestehenden System. Ja, genau das ist auch in unserem Gesetz vor­gesehen: Es geht um die bestmögliche Verschränkung mit bestehenden Strukturen. Das soll zuallererst ein Angebot an die bereits unter Vertrag stehenden Hausärztinnen und Hausärzte von heute sein, die erste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sein werden und hier eingeladen werden, Träger von neuen Versorgungs-, regionalen Gesundheitszentren zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es wurde in den letzten Jahren viel über dieses Thema diskutiert, es wurde zweieinhalb Jahre intensiv mit ExpertInnen, mit den Systempartnerinnen und -partnern, mit der Ärzteschaft, mit den VertreterInnen der Gesundheitsberufe darüber verhandelt und gesprochen. Bis zuletzt, in den letzten Tagen, bis letzte Woche haben hierzu intensive Gespräche stattgefunden. Ich darf auch hier allen Beteiligten, die diese zwei Jahre langen intensiven Gespräche und Verhandlungen mitbegleitet haben, die ihre Energie da hineingesteckt haben, allen voran den Gesundheitssprechern Erwin Spindelberger und Erwin Rasinger, großen Dank für diese Arbeit aussprechen, und natürlich auch meiner Beamtenschaft und dem Klub, die hier wirklich Großartiges geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese intensiven Gespräche haben dazu geführt, dass am Ende des Tages eine gute Lösung herausgekommen ist. Es hat sich ausgezahlt, es ist eine Lösung, die allen Menschen in Österreich etwas bringen wird. Sie wird den Patientinnen und Patienten im Sinne einer modernen, neuen Versorgung, die ihren Bedürfnissen von heute und


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