Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 86

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jetzt telefonierende Dr. Rasinger ist dagegen und hat eine Möglichkeit im Sinne der Ärzte ausgelassen, weil die Ärztekammer wieder ein Haar in der Suppe gefunden hat.

Dann zur Frage, wer so ein Primärversorgungszentrum betreibt: Das dürfen jetzt Ärzte betreiben, die aber keine Ärzte anstellen dürfen; die dürfen das gemeinsam machen, aber anstellen dürfen sie nicht. Die Krankenkasse darf ein Primärversorgungszentrum betreiben, und die darf natürlich Ärzte anstellen. – Also da frage ich mich schon, was denn da der Unterschied ist; um Anstellung geht es in beiden Fällen. Und es geht um die Frage, wer ein PHC finanziert. Investoren darf der Arzt nämlich nicht herein­nehmen, er holt sich das Geld von der Bank. Er holt sich irgendwoher Fremdkapital – entweder von der Bank oder von einem Investor. Einen gemeinnützigen Investor darf man hereinnehmen, eine Bank darf man hereinnehmen, aber einen anderen Investor nicht. Was daran logisch sein soll, kann mir kein Mensch erklären.

Noch kurz einen Satz zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen betreffend Pflege und Finanzierung der Pflege: Dieses Thema ist zu heikel, um im Wahlkampf popu­listisch verheizt zu werden. Wir werden deshalb gegen diesen Entschließungsantrag stimmen, weil wir uns hier eine akkordierte, durchdachte Vorgangsweise wünschen und keinen Schnellschuss im Wahlkampfgetöse; diese Gefahr besteht jetzt aber. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


12.17.01

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin überzeugt davon, dass es Ziel von Gesundheitspolitikerinnen und ‑politikern sein muss, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die hohe Qualität sicherzu­stellen und vor allem das Vorhandensein von Ärztinnen und Ärzten des eigenen, per­sönlichen Vertrauens auch in Zukunft sicherzustellen, und das möglichst wohnortnahe und vor allem auch kostenlos. Ich denke, das ist die oberste Priorität von Gesund­heitspolitikerinnen und ‑politikern. (Abg. Walter Rosenkranz: Also weg mit dem Selbstbehalt!)

Ich bin überzeugt davon: Mit dem Primärversorgungsgesetz, das wir heute beschließen werden, kommen wir den Anforderungen, die wir an uns selbst stellen sollten, einen großen Schritt näher. Wir ermöglichen mit diesem Gesetz nicht nur Ärztinnen und Ärzten, in vernetzten Praxen, in Netzwerken zu arbeiten, sondern – die Ministerin hat es schon angesprochen – es können auch PflegerInnen in diesem Netzwerk mitar­beiten, es können PhysiotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, DiätologInnen mitarbei­ten; also es sind multiprofessionelle Teams, die sich in Zukunft um die Gesundheit der Menschen kümmern werden.

Ich bin überzeugt davon, dass wir damit für die Ärztinnen und Ärzte, für die Gesund­heitsberufe Verbesserungen schaffen werden, näher an die Lebensbedingungen von Gesundheitsberufen herankommen. Wir werden aber auch für die PatientInnen Vorteile schaffen, nämlich mit den längeren Öffnungszeiten, die schon angesprochen wurden, und auch mit den multiprofessionellen Teams. Ich möchte schon auch sagen, dass es auch in Zukunft Ärztinnen und Ärzte des Vertrauens geben wird. In den Zentren oder Netzwerken arbeiten ja keine anonymen Roboter, es werden Ärztinnen und Ärzte sein, die mit den Patientinnen und Patienten genauso ein Vertrauensverhältnis aufbauen werden, wie es jetzt die Allgemeinmediziner in Hausarztpraxen tun. Auch das wird in Zukunft in den Zentren oder in den Gesundheitsversorgungsnetzwerken passieren – ich bin überzeugt davon, geschätzte Damen und Herren!

 


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