gegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische AssistenzberufeGesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B.) in der 188. Sitzung des Nationalrats am 28.06.2017
Nachdem E-Cards nach wie vor nicht mit Fotos ausgestattet sind, sind Ärzte zur Identitätsfeststellung verpflichtet und müssen gegebenenfalls Ausweise kontrollieren. Dieser bürokratische Aufwand entspricht nicht der politischen Intention die Ärzteschaft zu stärken und das System effizienter zu gestalten.
Nachdem ursprünglich die Ausstattung von E Cards mit Fotos zur Identitätsfeststellung Konsensmaterie war, ruderten die Koalitionsfraktionen unter Verweis auf die Kostenfrage zurück. Unter der Berücksichtigung, dass ca. 600 000 E Cards in den letzten Jahren verschwunden oder gestohlen wurden und auch dadurch nicht nur Kosten entstehen, sondern auch Sozialmissbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, ist es mittelfristig kostengünstiger die Ausstattung von E Cards mit Fotos zu finanzieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E-Cards auf ein System mit Foto vorsieht.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.
12.25
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nahversorgung bekommt im Zeitalter der Globalisierung eine immer größere Bedeutung. Die Menschen wollen sicher sein, dass die Dinge, die für sie wichtig, manchmal sogar lebenswichtig sind, in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Dazu zählt ganz besonders auch die medizinische Nahversorgung. Die Versorgung, die Therapie, die die Menschen benötigen, bereitzustellen, das ist ein Gebot der Stunde.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen, diese Nahversorgung auch unter den geänderten Umständen bereitzustellen. Es ist bereits sehr viel an Für und Wider zu diesem Gesetz gesagt worden. Da es voraussichtlich meine letzte Rede zu einem Gesundheitsthema sein wird, möchte ich ein paar Überlegungen anstellen, was so ein Primärversorgungszentrum noch alles bieten könnte.
Stellen Sie sich vor, Sie haben starke Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule und bekommen vom Arzt Ihres Vertrauens eine Überweisung zum Röntgen. Sie brauchen dazu nicht in ein weiter entferntes Röntgeninstitut zu fahren, sondern Sie gehen zum Radiologietechnologen, der mit einem mobilen Röntgengerät in der Primärversorgungseinheit mitarbeitet und das Bild dann zur Befundung zu einem Arzt schickt. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen auch eine Überweisung zur Physiotherapie und können sich den Termin dann auch gleich im Zentrum ausmachen. Stellen Sie sich vor, Sie können Ihr vielleicht vorhandenes Übergewicht, das zusammen mit der fehlenden Muskulatur zu Ihren Beschwerden beigetragen hat, gemeinsam mit der
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