Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 90

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Diätologin vor Ort bekämpfen, und die nötigen Laborwerte dazu liefern die ebenfalls mitarbeitenden biomedizinischen AnalytikerInnen.

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind hat einen Entwicklungsrückstand und Sie finden in der Primärversorgungseinheit sowohl eine Ergotherapeutin, die sich um die Feinmotorik, als auch eine Logopädin, die sich um eine adäquate Sprache kümmert, und für bestehende Sehprobleme gibt es die Orthoptistin. Dass in den Primärversorgungs­einheiten für Probleme im psychischen Bereich Begleitung und Therapie durch PsychologInnen und PsychotherapeutInnen ebenfalls möglich sind, ist selbstver­ständlich.

Dieses Szenario ist sehr schön, aber in vielen Bereichen noch Zukunftsmusik, da einerseits im ASVG noch einiges an Voraussetzungen fehlt und im vorliegenden Gesetz auch Gesundheitsberufe wie beispielsweise die biomedizinischen Analyti­kerIn­nen, die Radiologietechnologen und die OrthoptistInnen gar nicht erwähnt werden.

Ich denke, es muss der Anspruch der Politik sein, diese oft und viel zitierten Rahmen­be­dingungen zu schaffen, damit die Primärversorgungseinheit wirklich das beste Team um den Patienten wird. Das wird nur dann möglich, wenn alle, also die ärztlichen und die nichtärztlichen Gesundheitsberufe, gleichberechtigt und auf Augenhöhe zum Patientenwohl zusammenarbeiten.

Das vorliegende Gesetz ist daher ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, es bleibt aber durchaus noch einiges zu tun. Die Arbeit wird den Verantwortlichen in der nächsten Gesetzgebungsperiode daher auch nicht ausgehen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


12.28.17

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man auf rauer See auf seinem Schiff statisch stehen bleibt, dann wird man stürzen. Genau so ist es natürlich auch im wirklichen Leben. Natürlich bedarf es Anpassungen an geänderte Zeiten, Anpassungen im System als solches. Das Ziel muss Folgendes sein: ein niederschwelliger Zugang zum medizinischen System; die freie Arztwahl, freie Praktikerwahl; der Praktiker im Zentrum der Versorgung (Abg. Königsberger-Ludwig: ... die Patienten!); neueste Therapien müssen gewährleistet sein; Medikamentenkosten dürfen nicht zu stark steigen; und eine leistbare soziale Medizin.

All das, was wir in diesem Bereich als erstrebenswert ansehen, wird leider mit diesem Gesetz konterkariert. Ich möchte, weil die Zeit ja kurz ist, noch einmal ganz kurz ansprechen, warum wir so massiv gegen dieses Gesetz auftreten: Bis dato stand der praktische Arzt im Zentrum, das will auch die Bevölkerung so, und es wird auch so angenommen – der Hausarzt, dezentral, freie Arztwahl. In Zukunft wird es so sein, dass Ambulatorien oder Zentren mit Ambulatoriumscharakter diese Funktion übernehmen werden. De facto bedeutet das das Aussterben des praktischen Arztes.

Warum ist das so? – Eine Ausschreibung wird in Zukunft in einer Region erfolgen, wo ein praktischer Arzt seinen Kassenvertrag zurücklegt. Wenn sich in der Zeit von einem halben Jahr nicht genug Ärzte zusammenfinden, um dort ein sogenanntes Primärärzte­zentrum einzurichten, dann haben die Krankenkassen oder andere Ambulatorien das Recht, sich dort niederzulassen. Das bedeutet eine Zentralisierung in diesem Bereich.

Wenn ein Arzt einen Vertrag zurückgibt, so wird dieser Vertrag – so steht es zumindest in diesem Entwurf – fünf Jahre zurückgehalten, bis ein Zentrum in diesem Bereich gestellt werden kann.

 


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