Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 102

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Auch in einem Primärversorgungszentrum können Sie natürlich Ihren Vertrauensarzt besuchen. Ja, das ist auch in einem Primärversorgungszentrum möglich. Sie müssen sich, meine sehr geehrten Herren – denn es haben nur die Herren dieses Thema angesprochen (Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Öllinger, ist Kollegin Belakowitsch jetzt männlich geworden?! Für manche wird es wirklich Zeit, ...!) –, besser darüber informieren, was tatsächlich das Problem ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Wir haben zwei Primärversorgungszentren in Österreich. Diese laufen wie das Glöckerl, wie geschmiert. Und ausgerechnet dadurch, dass Sie eben nicht die Anstellung von Ärzten durch Ärzte oder Ärztinnen garantieren wollen, sind diese zwei Primärversor­gungszentren schwerstens gefährdet. Jeder Mann und jede Frau weiß, dass die Vertre­tungsregelungen, die es gibt, mit dem Gesetz nicht konform gehen, wenn sie in einem Primärversorgungszentrum angestellt oder beschäftigt werden.

Mit dem, was Sie heute beschließen – abgesehen davon, dass die Nichtberück­sichti­gung nichtärztlicher Berufe eigentlich ein Skandal ist, seien wir uns ganz ehrlich! –, gefährden Sie die zwei einzigen und funktionierenden Primärversorgungszentren in Österreich. Dafür trägt Kollege Rasinger ein gerüttelt Maß an Verantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

13.02

13.02.48

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 1714 der Beilagen liegt ein Rückverweisungs­an­trag der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend Gesundheits­reformumsetzungsgesetz 2017 in 1714 der Beilagen nochmals an den Gesundheits­aus­schuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 in 1714 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eine Verfassungs­bestim­mung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäfts­ordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vor­gesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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