Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 112

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich nehme auch zu Tagesordnungspunkt 7 Stellung, bei dem es darum geht, den Quecksilbergrenzwert in Thunfisch von 1 Milligramm pro Kilo national beizubehalten. Kollege Vogl, Sie haben etwas ganz Tolles gesagt: Ja, richtig, man ist bei unseren heimischen Fischen auf der sicheren Seite – es freuen sich alle Teichwirte, die die Teiche bewirtschaften –, bei unseren österreichischen Aquakulturen ist man wirklich auf der sicheren Seite.

Das ändert aber nichts daran, dass wir unseren Landsleuten, die heute auf Urlaub fahren, nicht die Thunfischpizza vermiesen wollen. Wir müssen aber trotzdem darauf hinweisen, dass die Weltmeere zu einer Müllhalde verkommen sind, vergiftet sind und letztendlich eine ganze Reihe an Schadstoffen – wenn man sich das so vorstellt: vom Fieberthermometer angefangen über Saatbeizmittel, Antipilzmittel, Desinfektionsmittel bis zu den ganzen Abfallstoffen der Industrieschlote und Kohlebergwerke – in letzter Konsequenz irgendwann einmal ins Meer hineinkommt.

Wenn sich das multipliziert auf eine hundertfach giftige Form – letztendlich werden kleinere Fische von Raubfischen gefressen, dieses Quecksilber kommt zum beste­henden Quecksilber dazu –, dann haben wir ein großes Problem, das uns natürlich auch berührt.

Die Diskussion ist wichtig. Allein, dass das 2015 diskutiert wurde – der „Kurier“ hat darüber geschrieben, Foodwatch hat darüber berichtet –, dass die EU überhaupt darüber diskutiert, diesen Grenzwert anzuheben, hat natürlich wirtschaftliche Gründe. Heute werden 50 Prozent der Fische weltweit überhaupt nicht in den Handel gebracht, nach so einer Grenzwertanhebung würden dann nur mehr 14,5 Prozent der Fische nicht verkäuflich sein. Man tut so, als sei das so harmlos – es ist aber ein Riesen­geschäft, und um dieses Geschäft geht es letztendlich.

Meine abschließende Frage, da die rote Lampe schon leuchtet, ist: Was passiert mit den 50 Prozent verseuchten Fischen? Was passiert mit denen? – Die kommen wieder in Kulturen irgendwo in den Ozeanen zurück, und der Mensch nimmt sie im Zuge der langen Nahrungskette wieder auf. Bitte nachdenken! Wir haben es schon gehört, das ist für Schwangere und auch für stillende Mütter höchst bedenklich. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


13.37.26

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wechsle das Thema und spreche zu einem Oppositionsantrag, dessen Ablehnung von frauenpolitisch großer Relevanz ist. Es ist genau 42 Jahre her, dass in Österreich, damals mit den Stimmen der Sozialdemo­kratie, gegen Schwarz und Blau, die Fristenregelung beschlossen wurde. Das war inso­fern ein familienpolitischer, ein frauenpolitischer Meilenstein, als die Kriminalisie­rung von Frauen, die in den ersten zwölf Wochen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, vom Strafrecht als nicht relevant angesehen wird.

Genau diese Entscheidung wird nie und nimmer mehr rückgängig gemacht bezie­hungsweise zurückgenommen werden können, und daher ist dieser Antrag, der sich um die Definition von Embryonen dreht, aus frauenpolitischer Sicht nicht nachvoll­ziehbar; aus rechtspolitischer Sicht auch nicht, denn wir haben in der Europäischen Union einen einheitlichen Begriff davon, was ein Embryo ist, und wir können national­staatlich gar keine andere Definition wählen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite