Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 123

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denn ich glaube, es ist wichtig, dass wir in der Politik auch dahin kommen, dass wir wirklich auch Rechenschaft darüber ablegen können, was wir erreichen, und darlegen können, was gemacht wurde und ob man weitergekommen ist – und das geht umso besser, je quantifizierbarer Ziele sind.

Bei Wirkungsziel 7 – bei „Mädchen und jungen Frauen ein positives Selbstbild für ein gesundes Leben fördern“ – ist zum Beispiel als Maßnahme angegeben: „Gesetzliche Maßnahmen zur Unterstützung eines positiven Selbstbildes“. – Da frage ich mich schon: Was soll denn das sein? – Wir können hoffentlich weder Spiegel noch Waagen verbieten, das sollte man auch nicht tun, aber darum geht es auch gar nicht. Zum Beispiel ist da das Bundesgesetz zu Schönheitsoperationen angeführt, das 2013 in Kraft getreten ist, wodurch es unter 16-Jährigen verboten wurde, Schönheits-OPs ohne medizinische Notwendigkeit durchführen zu lassen. Das ist alles sehr gut, aber das sind entweder Dinge, die in der Vergangenheit liegen, oder es sind andere Maß­nahmen wie etwa das Verbot sexistischer Werbung, bei denen ich sehr wohl infrage stelle, ob diese dann auch wirklich zu dem gewünschten Ergebnis führen.

Das heißt, wir können nicht quantifizierbar machen, welche Maßnahmen das sind und welche Wirkungen sie haben, und dann kommen einem Dinge wie auch dieses Wirkungsziel wie eine leere Floskel vor, wiewohl wir uns alle bewusst sind, dass das extrem wichtig ist. Und weil wir dann im Nachhinein in Zukunft nicht nachweisen können, was wir auf dem Weg dorthin erreicht haben, wird es zum Schluss auch wieder schwieriger, das Ganze zu argumentieren. Deshalb hätte ich mir bei vielen Dingen klare Fristen gewünscht, klare Ziele, wann die Dinge erreicht werden sollten, und auch einen Weg, wie man solche Dinge in Eigenverantwortung und in Freiheit erreichen kann, und dass nicht immer sofort nach einer gesetzlichen Regelung ge­schrien wird, wenn das Problem sehr evident ist wie auch in diesem Fall.

Da, glaube ich, haben wir aber in Zukunft noch genügend Möglichkeiten, auch als Frauensprecherinnen miteinander über konkrete Maßnahmen zu reden. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Schittenhelm.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


14.15.30

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Ministerinnen! Jetzt ist er fertig, der Aktionsplan Frauengesundheit, und er ist nicht nur intersektional, sondern betrifft auch viele Ressorts.

Ein Wirkungsziel definiert ja sozusagen, was man mit den Maßnahmen erreichen möchte, und wird dann selbstverständlich in Form einer Roadmap auch noch evaluiert. Es kann natürlich nicht sein, dass nur ein einzelnes Ressort wie das Frauen- und Gesundheitsministerium ganz konkrete Vorschläge macht, denn es sind alle gefordert, und ich möchte mich auch sehr herzlich bei den an die 70 Expertinnen und Experten bedanken, die da mitgewirkt haben. Es war ein vollkommen teamorientierter, gemein­samer Prozess, der stattgefunden hat, damit wir diese 17 Wirkungsziele und 40 Maß­nahmen definieren können, die natürlich jetzt noch mit dem einen oder anderen konkreteren Inhalt befüllt werden müssen; das ist ganz klar.

Es ist ganz wichtig, sich entlang eines Frauenlebens Fragen zu stellen wie: Was brauchen Mädchen und junge Frauen? Wie geht es den Frauen im Erwerbsleben, was kann man da verbessern? Was bedeutet es für ältere Frauen, dass die soziale Teilhabe vielleicht nicht mehr so gegeben ist wie bei Frauen in jüngeren Lebensjahren?

 


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