Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 166

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16.10.50

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Hohes Haus! Ganz kurz: Dieses Sitten­stück grüner Realitätsverweigerung, das braucht man nicht weiter zu kommentieren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steinhauser: Das ist schwach! – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

16.10

16.11.13

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ. – Abg. Steinhauser: Moralisieren statt argumentieren! – Unruhe im Sitzungssaal.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Die Debatte darüber haben wir schon geführt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1707 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfas­sungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichts.

Ich bitte auch diesbezüglich jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, tragen den Namen des Abgeordneten und die Bezeichnung „Ja“ beziehungsweise „Nein“.

 


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