Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 165

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2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, und das Bundes-Schul­aufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehr­verpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017), über den Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Vizeprä­siden­tInnen der Landesschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, sowie über den Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird (1707 d.B.).

Die Frage von KURIER-Herausgeber Helmut Brandstätter, ob Kurz die Islam-Kinder­gärten abschaffen würde, beantwortete Kurz mit: "Natürlich. Es braucht sie nicht. Es soll keine islamischen Kindergärten geben." (Kurier am 22.06.2017). Selbiges gilt wohl auch für die Islamschulen.

Mit dem vorliegenden Bildungsreformgesetz 2017 hätte die Gelegenheit genutzt werden können, die Elementarpädagogik (Kindergarten) in die neue Verwaltungs­struktur der Schulen – Bildungsdirektionen – einzugliedern. Über diese Verwaltungs­struktur hätte die Möglichkeit geschaffen werden können, islamische Kindergärten die bestimmte Qualitätskriterien nicht erfüllen, zu schließen.

Für private islamische Schulen mit Öffentlichkeitsrecht kann das Problem mit Schulen mangelnder Qualität über die Entziehung des Öffentlichkeitsrechtes gelöst werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit islamische Bildungseinrichtungen geschlossen werden können bzw. ihnen das Öffentlichkeitsrecht entzogen werden kann, wenn eines der folgenden Kriterien nicht erfüllt wird:

Kopftuchverbot

Deutschgebot

keine unerlaubte Auslandsfinanzierung

keine Verbreitung des politischen Islam samt seinem frauenfeindlichen und verfas­sungsfeindlichen Weltbild“

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Präsidentin Doris Bures: Ein weiteres Mal zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


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