Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 172

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den betrifft, ist immer die Frage der Finanzierung. Die Finanzierung entscheidet darüber, welche Betreuungsverhältnisse es an den Universitäten gibt. Sie entscheidet darüber, ob es genügend BetreuerInnen für Bachelor-, Master- und Doktoratsarbeiten gibt. Sie entscheidet darüber, ob ein Sitzplatz im Hörsaal verfügbar ist. Sie entscheidet darüber, ob man auf ein Seminar lang warten muss oder eben nicht.

Wir hatten in den vergangenen Wochen eine sehr intensive Debatte über die Frage, wie die Universitäten in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode finanziert sein werden. Der ehemalige Minister Mitterlehner hatte 1,35 Milliarden € für die Periode 2019 bis 2021 versprochen, aber bis jetzt konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, diese Finanzierungszusage zu fixieren. Ich bringe daher hier und heute einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2235/A ein und erläutere ihn jetzt in den Grundzügen.

In diesem Antrag, den die SPÖ-Fraktion formuliert hat, geht es darum, genau das zu tun, nämlich die Finanzierung der Universitäten für die nächste Leistungs­vereinba­rungs­periode sicherzustellen: 1,35 Milliarden €, die die Universitäten ganz, ganz dringend benötigen. Sie brauchen diese Absicherung jetzt! Sie brauchen Planungssicherheit, sie müssen wissen, dass sie auch in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode, egal wie die Neuwahlen ausgehen, finanziert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Im vorliegenden Antrag geht es um vier Punkte.

Der erste ist die Fixierung dieses Betrags, dass eben den Universitäten in diesem Zeitraum insgesamt 11 Milliarden € zur Verfügung stehen werden.

Der zweite Punkt ist, dass die künftige Regierung beauftragt wird, die Überarbeitung der Unifinanzierung anzugehen. Da ist festgelegt, nach welchen Kriterien die Finan­zie­rung erfolgen muss; zentral sind eben – wie bereits genannt – adäquate Betreu­ungs­verhältnisse, bessere Studienbedingungen für die Studierenden, bessere Studienberatung et cetera. Das ist alles darin verankert.

Zwei weitere Punkte sind noch die Verschiebung der Frist auf März 2018, damit das trotz Neuwahl und Regierungsbildung möglich ist, und weiters die Verschiebung der Frist für die Vorlage des Entwurfs der Leistungsvereinbarungen.

Ich möchte an dieser Stelle ganz intensiv an Sie alle appellieren, an meine Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, aber auch von der ÖVP, von der FPÖ, von den NEOS und vom Team Stronach. Wir befinden uns in einem Vorwahlkampf, das ist richtig, aber wir haben eine Verantwortung gegenüber der Republik, gegenüber den Universitäten, gegenüber den dort Studierenden. Ich appelliere ganz stark an Sie: Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu, damit wir den Universitäten Rechts- und Planungs­sicherheit geben können! Jetzt haben wir schon die Bildungsreform beschlossen, machen wir auch hier noch einmal etwas Vernünftiges in diesem Parlament! Vielleicht gehen sich auch noch zwei, drei andere Dinge aus. Ich bitte Sie eindringlich: Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu, und geben wir den Universitäten und den Studierenden ein positives Signal und die Finanzierung, die sie benötigen! Alles Weitere können wir in der nächsten GP diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.37


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Eckpunkten erläutert, wird zur Verteilung gebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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