Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 171

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verschiedenen Gesetzen, um das Studienrecht zu vereinheitlichen, damit die neue Lehrerausbildung harmonischer und auch einheitlicher durchgeführt werden kann. Das gibt mir eingangs Anlass zu zwei grundsätzlichen Überlegungen.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz, das wir 2013 be­schlossen haben, ein wegweisendes, wichtiges ist, das seine gute Wirkung erst allmäh­lich entfalten kann, weil es natürlich sehr lange Fristen gibt, bis die neu ausge­bildeten Pädagoginnen und Pädagogen in die Erziehungsinstitutionen kommen. Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Bildungssituation in Österreich gewesen ist, vielleicht der wesentlichste überhaupt, wie uns internationale Studien vielfach zeigen.

Die zweite grundsätzliche Überlegung ist etwas kritischer. Wir beschließen heute eine Gesetzesänderung im Umfang von 150 Seiten, um Dinge in ganz ähnlichen oder ähnlich lautenden Institutionen, nämlich in Hochschulen, zu vereinheitlichen. Das hat natürlich historische Gründe, weil sich die Institutionen ganz unterschiedlich entwickelt haben – die Pädagogischen Hochschulen letztlich aus den Lehrerbildungsanstalten des Reichsvolksschulgesetzes des 19. Jahrhunderts und die universitäre Lehrer­aus­bildung aus der Fachausbildung der Institute an den Universitäten. Trotzdem finde ich es bedenklich, wenn wir dafür eine derart unglaubliche Fülle an Regelungen brauchen. Ich sehe darin schon eine Aufforderung, dass wir uns überlegen sollten, ob wir diese extreme Regelungsdichte, die uns in vielen Bereichen begegnet und die uns manchmal auch sehr in unserem Tätigsein bremst, nicht grundsätzlich stärker hinterfragen sollten.

Auf eine wichtige Neuerung möchte ich hinweisen, weil sie mich sehr freut und weil sie meiner Meinung nach paradigmatisch ist. Aufgrund der Harmonisierung der Situation an den Universitäten und an den Pädagogischen Hochschulen hat man für den Zugang zu dem Studium Eignungsfeststellungen und Motivationsfeststellungen eingebaut, und man hat auch analog zu den bereits bestehenden Regelungen an den Pädagogischen Hochschulen Kapazitätsorientierungen eingebaut – zwei Dinge, die offenbar für die Pädagogischen Hochschulen völlig selbstverständlich waren, nie hinterfragt wurden, die aber an den Universitäten extreme ideologische Kämpfe oder Proteste auslösen. Da wird dann immer noch der freie Hochschulzugang beschworen, den es in Form des ungeregelten Hochschulzuganges schon lange nicht mehr gibt. Fast 40 Prozent aller Studierenden an den Universitäten durchlaufen einen geregelten Zugang.

Ich wünsche mir, dass dieser geregelte Zugang generell an den Universitäten vorge­sehen wird – im Sinne der Qualität des Studiums, im Sinne der Studierenden. Warum sollen die Studierenden des Lehramtes bessere Bedingungen vorfinden als etwa die Studierenden der Rechtswissenschaften oder der Philologien oder der Erziehungswis­senschaften? Das ist nicht verständlich. Wir brauchen überall diese kapazitätsorien­tierten Regelungen, damit endlich eine gute Qualität im Studium möglich ist. Ich appe­lliere abschließend einmal mehr, das noch umzusetzen. Die Gesetze liegen vor, es wäre möglich umzusetzen und würde eine Gleichbehandlung aller Studierenden brin­gen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


16.33.35

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir beschließen unter diesem Tagesordnungspunkt die Vereinheitlichung des Studien­rechts, eine gegenseitige Anpassung des Studienrechts von Universitäten und Päda­gogischen Hochschulen. Es geht hier um die Verbesserung von Studienbedingungen für die Studierenden. Ein weiterer Punkt, der die Studienbedingungen der Studieren-


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