Abänderungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
zum Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden in der Fassung des Berichts des Unterrichtsausschusses 1705 d.B.
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden in der Fassung des Berichts des Unterrichtsausschusses 1705 d.B. wird geändert wie folgt:
1. In Artikel 5 wird in Z 1 im Inhaltsverzeichnis im VIII. Teil folgender 6a. Abschnitt samt Überschrift eingefügt:
„6a. Abschnitt
Zukünftige kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung
§ 141a. Grundsätze
§ 141b. Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum 2019 bis 2021
§ 141c. Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“
2. In Artikel 5 wird nach Z 18. folgende Z 18a. eingefügt:
„18a. In Teil VIII wird nach § 141 folgender Abschnitt 6a. samt Überschrift eingefügt:
‚6a. Abschnitt
Zukünftige kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung
Grundsätze
§ 141a. Ab 2019 (erstmals mit Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021) erfolgt die Finanzierung der Universitäten (§ 12) nach kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Kriterien, die folgende Ziele verfolgt:
1. Qualitätsverbesserung in Lehre und Forschung/Entwicklung sowie Erschließung der Künste,
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