Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 328

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Hagen eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit ne-gativem Asylbescheid“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asyl­gesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (1681 d.B.)

Die Asylfrage ist weiterhin ein schwieriges und umfangreiches Thema, da sich, aufgrund aktueller Entwicklungen in benachbarten und auch entfernteren Staaten, neue Situationen und Zusammensetzungen von Flüchtlingsströmen ergeben. Nicht nur jene Flüchtlinge, die aktuell aus den Krisengebieten nach Europa kommen, sondern auch jene Flüchtlinge, die zum „regelmäßigen Betrieb“ an den europäischen Grenzen gehören, mehren sich.

Es ist fraglich, wie man diesen Flüchtlingsstrom in den Griff bekommen kann. Derzeit werden insbesondere mehrere kurzfristig wirkende Maßnahmen gesetzt, jedoch fehlen nachhaltige Lösungen.

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren und auf die Abschiebung von Personen gelenkt werden, die einen negativen Asylbescheid erhalten.

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge), möglichst schnell wieder außer Landes gebracht werden können, um dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

Ein großes Problem im Bereich der Abschiebungen besteht u.a. darin, dass z.B. Länder wie Marokko, Algerien oder Tunesien abgeschobene Flüchtlinge nicht zurück­nehmen. Die Menschen, die - aus welchen formalen Gründen auch immer - nicht von ihrem Heimatland aufgenommen werden, belasten entweder unser Sozialbudget, oder sie tauchen in die Illegalität ab. Aus diesem Grund ist es notwendig, EU-Wartecamps - ähnlich Schutzzonen - in Nordafrika einzurichten, bis bilaterale Abkommen die reguläre Rücknahme garantieren.

Am 6. Jänner dieses Jahres war auf oe24.at zu lesen, dass sich Außenminister Kurz ebenfalls für eine derartige Vorgehensweise aussprach:

„[…]

Kurz: Rückführungen in Aufnahmelager in Afrika

Kurz schärfte unterdessen seinen im Vorjahr gemachten „Australien“-Vorschlag zur Rückführung von Migranten in Aufnahmelager außerhalb der EU nach. Der „Bild“-Zeitung (Donnerstagsausgabe) sagte er, dass in diese „Aufnahmezentren“ in Nord­afrika und dem Nahen Osten auch abgelehnte Asylbewerber zurückgebracht werden sollen. Es handle sich um eine „Weiterentwicklung“ der schon länger be­kannten Pläne des Ministers, bestätigte ein Sprecher der APA auf Nachfrage.

 


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