Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 329

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Kurz sagte der „Bild“-Zeitung, dass Europa verlassen müsse, wer kein Recht habe, sich in der EU aufzuhalten. Eine Abschiebung ins Heimatland sei allerdings oft nicht möglich. „Deshalb wollen wir nach dem Vorbild Australiens sogenannte Asylzentren außerhalb der EU einrichten, in die wir jene Menschen bringen, die wir nicht ab­schieben können“, betonte der Außenminister, der zugleich ankündigte, der Euro­päischen Union einen Forderungskatalog für eine strenge Flüchtlingspolitik vorlegen zu wollen.

[…]“ (Quelle: http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Fluechtlinge-Doskozil-will-europaweite-Obergrenze/264586021)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Errich­tung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid einzusetzen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


18.11.16

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Das Fremdenrechtsänderungsgesetz ist für die einen ein Placebo, für die anderen ein Verschärfungspaket. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass wir vielleicht zwei Grundsätze außer Streit stellen, nämlich einerseits, dass all diejenigen Menschen, die vor Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung nach Österreich flüchten, bei uns im Rahmen unserer Möglichkeiten Schutz und Hilfe bekommen, und dass sich diejenigen, die bei uns Schutz und Hilfe bekommen, an den Integrationsmaßnahmen beteiligen und sich auch tatsächlich an unsere demokratische, rechtsstaatliche und weltoffene Lebensweise halten. Wenn wir diese beiden Punkte außer Streit stellen, können wir die Diskussion auf ein anderes Niveau heben.

Damit komme ich jetzt zu den Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Hagen. Was uns das Team Stronach da als Abschiedsvorstellung gibt, das geht ja gar nicht. Wir haben das im Ausschuss ausführlich diskutiert. Glaubt ihr tatsächlich, dass man mit Mauern, mit Anhaltelagern, mit irgendwelchen Barrieren Menschen, die flüchten, weil sie in ihren Ländern keine Möglichkeit haben, wirtschaftlich und sozial zu existie­ren, aufhalten kann? Ganz im Gegenteil! Wir müssen die Fluchtursachen bekämpfen, wir müssen solidarisch die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in diesen Ländern verändern. Da gibt es viele Aufgaben, vor allem für die österreichische Außen­politik, und dann wären manche Dinge, die uns jetzt belasten, nicht notwendig.

Bitte – ich gebe euch vom Team Stronach noch einmal die Chance, ich habe euch das auch im Ausschuss gesagt – zieht doch diesen Antrag zurück! Ihr könnt doch nicht eine Menschengruppe unter Pauschalverdacht stellen, alle männlichen Asylwerber, Flüchtlinge über 14 Jahre unter Pauschalverdacht stellen. Das widerspricht jeder Rechtsordnung, das widerspricht unserer Verfassung. Wir haben ein Rechtssystem, in dem man Gruppen nicht pauschal verurteilen kann. Noch einmal der Appell an das


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