Das heißt, man müsste auch einmal den Mut haben, ein ordentliches Fremdenrechtsgesetz neu aufzusetzen. Ich habe nur den Eindruck, Sie beide wollen das nicht, weil Sie nichts anderes als Klientelpolitik betreiben. Sie wollen weiterhin den Zuzug, denn Sie brauchen ja für Ihre NGOs die Flüchtlinge, und Sie wollen weiterhin den ungezügelten Zuzug, denn Sie brauchen die Billigstarbeitskräfte für die IV. Das ist der Hauptgrund, warum es nicht weitergeht! (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Wort noch, Herr Bundesminister, zu den Abschiebungen und den Außerlandesbringungen: Ich stelle Ihnen mit einer gewissen Regelmäßigkeit jeden Monat die Frage, wie viele Außerlandesbringungen wir hatten. Dort lese ich dann im Abschnitt Außerlandesbringungen und freiwillige Ausreisen bei den freiwilligen Ausreisen – Ergebnisse geordnet nach Nationalitäten –: An oberster Stelle finden sich Serben, dann Rumänen, dann kommen Ungarn, Mazedonier und so weiter vor.
Seien Sie mir nicht böse, aber: Was hat ein EU-Bürger mit einer freiwilligen Ausreise zu tun? – Jeden Monat haben wir EU-Bürger, die Sie in die Statistik geben, damit Sie dann sagen können: Wir haben so viele freiwillige Ausreisen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.25
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
18.25
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Sehr geehrte Kollegin! Geschätzter Kollege! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Am 13. Juni haben wir im Innenausschuss ein Hearing durchgeführt, in dem wir vom Fremdenrechtsänderungsgesetz den ersten Teil behandelt haben; aber auch den von meinem Kollegen Hammer jetzt eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrag, Teil zwei der Fremdenrechtsänderung, haben wir dort besprochen und mit den Fachleuten diskutiert. Es hat heute schon viele Meldungen gegeben, dass das nicht lesbar ist, dass es nicht in Ordnung wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist enorm wichtig, dass, wenn man Adaptierungen durchführt, diese gesetzlichen Grundlagen von Höchstgerichten überprüft werden. Es gibt somit höchstgerichtliche Entscheidungen, warum solche Entscheidungen von der Behörde getroffen wurden. Wir haben im Hearing ganz klar die Auskunft erhalten, dass Verfassungskonformität bei dem Gesetz gegeben ist. Wir haben gleichzeitig auch höchstgerichtliche Judikatur und unionsrechtliche Vorgaben entsprechend angepasst.
In gewissen Bereichen – ja, meine sehr geehrten Damen und Herren – haben wir eine Erleichterung für Studierende und Start-ups durchgeführt, indem wir statt sechs Monaten auf ein Jahr verlängert haben. Wir haben aber gleichzeitig im Ausländerbeschäftigungsgesetz auch genau die Voraussetzungen definiert, wann das möglich ist. – Das war uns sehr wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben aber auch die Befugnisse bei der Polizei erweitert: Betretungsbefugnis für ein Grundstück, für Betriebsstätten, Arbeitsstätten und so weiter. Wir haben auch einzelne Verschärfungen durchgeführt – Einschränkung der Grundversorgung –, aber auch die Möglichkeit geschaffen, künftig gemeinnützige Arbeit durchzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagen, wenn du das Gesetz durchgelesen hast – und du hast jetzt ein Beispiel aus Linz gebracht –, dann weißt du auch, dass mit dieser Novelle Vorkehrungen getroffen wurden, um eine Asylaberkennung einzuleiten und durchzuführen, wenn die Person bei einem Verbrechen auf frischer Tat ertappt oder eine Anklageerhebung durchgeführt wurde. Das zeigt, dass wir in die richtige Richtung gehen.
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