Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 335

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Staatsbürger nach den Wünschen Österreichs abschließen oder bei der Rücknahme nicht kooperativ sind und dem Nationalrat ehestmöglich Regierungsvorlagen im Sinne der Umsetzung folgender Themen vorzulegen:

1. Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst.

2. Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Raum an die jeweiligen Lebenshaltungskosten.

3. Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische Staatsbürger erst nach 5 jähriger Einzahlung ins System.

4. Deutschklassen für Flüchtlinge.

Darüber hinaus werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert sich auf EU- und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass

5. die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abgebrochen werden,

6. Bootsflüchtlinge nach dem Vorbild Australiens rigoros im Mittelmeer abgefangen, zurückgeschickt beziehungsweise in einem Asylzentrum auf einer Insel untergebracht werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, jetzt haben Sie die Möglichkeit, Herrn Kurz bei diesem Gesetz zu unter­stützen. Machen Sie das nicht, sind Sie genauso wie Herr Kurz ein Ankündigungs­minister, der in Wirklichkeit draußen etwas sagt und hier herinnen genau das Gegenteil macht. Ich glaube, im Sinne dessen kann ich nur sagen: Ich hoffe auf breite Unter­stützung, auch von Ihrer Partei. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Den Kollegen Pendl haben Sie vergessen!)

18.32


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Lasar eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Strache, Kickl, Dr. Rosenkranz, Lasar und weiterer Abge­ord­neter betreffend Umsetzung der Ankündigungspolitik im Fremdenrecht von Bundes­minister Kurz,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 18, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizei­gesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversor­gungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremden­rechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (1681 d.B.), in der 188. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 28. Juni 2017

Im Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 ist die fortgesetzte Harmonisierung der Migrationspolitik in der Europäischen Union betreffend die Einwanderung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die sich zu Erwerbszwecken im Bundesgebiet aufhalten als Ziel definiert. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage samt gesamtän­dernden Abänderungsantrag sollen zudem auch jene Maßnahmen umgesetzt werden,


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