Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 348

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Jetzt haben wir das, jetzt stellt sich aber heraus, dass natürlich viele der sehr unan­genehmen und besonders auffälligen Straftaten von genau diesen Personen begangen werden. Die Terroristen in Paris zum Beispiel waren fast alle unter 21, die wären also nach diesem Strafrecht geringer zu bestrafen, mit maximal 15 Jahren etwa für die meisten Delikte, die sie begangen haben. Das ist in der Gesellschaft, wie ich glaube, nicht nachvollziehbar.

Oder: Der Vergewaltiger, der vor einigen Jahren im Bad einen jungen Burschen vergewaltigt hat, wurde ursprünglich mit acht Jahren bestraft. Dessen Strafe wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof auf vier Jahre herabgesetzt, mit der Begründung: Na ja, junger Erwachsener, daher ist die Strafdrohung geringer, und daher bleibt man im unteren Drittel. (Abg. Walter Rosenkranz: Unerhört!)

Man braucht hier also die Justiz nicht zu kritisieren, wenn der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen dafür schafft. Das ist leider unter den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen nachvollziehbar, und daher bin ich überzeugt, dass wir hier etwas ändern müssen.

Oder jetzt wieder: versuchte Vergewaltigung auf der Donauinsel. Zuerst einmal gab es keine Festnahme, weil geringe Strafdrohung, junger Erwachsener. Auch da wieder: junger Erwachsener, man kann ihn nicht festnehmen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft reagiert, weil sie merkt, dass das in der Bevölkerung nicht verstanden wird, das versteht kein Mensch mehr.

Das ist der Grund für meinen Antrag, dass man die Strafdrohung für die jungen Erwachsenen sehr wohl wieder an jene der Erwachsenen angleicht. Ich weiß, wir würden nach sehr kurzer Zeit die Strafrechtsänderung revidieren, aber meines Erach­tens ist das aufgrund der gegebenen Verhältnisse notwendig. Die Bevölkerung hat ein Anliegen, das ist wichtig, und bei all dieser Prävention muss man immer darauf schau­en, was wirklich in der Bevölkerung verankert ist, was die Bevölkerung versteht, was die Bevölkerung will. Das wäre insofern eine ganz sinnvolle Änderung, und ich hoffe daher, dass hier im Plenum vielleicht doch noch die – leider – Ablehnung im Aus­schuss umgedreht wird. In diesem Sinne bitte ich, meinem Antrag zuzustimmen.

Wir werden über das andere Strafrecht eine getrennte Abstimmung verlangen, damit wir den Teilen, die wir unterstützen, auch zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


18.59.31

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine der zentralen Aufgaben des Strafrechts, bedenklichen Entwicklungen, die in unserer Gesellschaft unerwünscht sind, entgegenzuwirken. Zu diesen bedenklichen Entwicklungen zählen heute auch die vermehrt auftretenden staatsfeindlichen Bewegungen, weiters das Phänomen, dass öffentliche Veranstaltungen von Gruppen für sexuelle Übergriffe auf Frauen genützt werden, sowie zunehmende Aggressionsakte gegenüber Beamten und gegenüber Mitarbeitern von Verkehrsunternehmen. Auf all diese Entwicklungen wird mit der gegenständlichen Strafgesetznovelle reagiert. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Bei den staatsfeindlichen Bewegungen handelt es sich um Bewegungen, die die Hoheitsrechte der Republik Österreich ablehnen; denken Sie etwa an Freemen, Sou­veräne Bürger, Reichsbürger et cetera. Diese Bewegungen, denen sich österreichweit aktuell bereits über 1 100 Personen angeschlossen haben, versuchen, die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Entscheidungen der Behörden zu verhin-


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