Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 349

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dern und bestehende staatliche Strukturen zu lähmen. Sie lehnen zum Beispiel die Entrichtung von Steuern, die Einhaltung von Gesetzen wie beispielsweise der Straßen­verkehrsordnung oder auch verschiedener zivilrechtlicher Vorschriften ab. Hingegen nehmen sie ihre Rechte wie zum Beispiel auf Bezug von Sozialleistungen sehr vehe­ment in Anspruch. Da ist die Ablehnung gegenüber dem Staat wenig überraschend weniger stark ausgeprägt. Um die weitere Ausbreitung dieser Bewegungen zu verhin­dern, wird der neue Tatbestand „Staatsfeindliche Bewegungen“ in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

Herr Kollege Stefan hat vorhin gerade kritisiert, dass dieser Tatbestand zu unklar definiert ist. Dazu sei darauf hingewiesen, dass ja auch den im Begutachtungs­ver­fahren vorgebrachten Bedenken Rechnung getragen wurde und eine eigene, präzi­sierte Definition der staatsfeindlichen Bewegungen vorgenommen wurde. Eine solche Bewegung liegt nunmehr nur dann vor, wenn die Hoheitsrechte „rundweg“ abgelehnt werden und das Ziel die fortgesetzte gesetzwidrige Verhinderung der Vollziehung beziehungsweise die Durchsetzung angemaßter Hoheitsrechte ist. Es genügt nicht, einzelne Entscheidungen nicht anzuerkennen oder sich kritisch mit politischen Fragen auseinanderzusetzen, vielmehr müssen die Hoheitsrechte in ihrer Gesamtheit nicht anerkannt werden.

Wie Sie den Gesetzesmaterialien entnehmen können, fallen daher zum Beispiel ge­waltfreie Proteste, Demonstrationen oder sonstige Aktionen, die eine kritische Aus­einandersetzung mit Politik, dem Staat, Politikern oder auch einzelnen Entschei­dungen der Behörden zum Gegenstand haben oder versuchen, ein Überdenken der Entschei­dungen zu erreichen, nicht unter diesen Tatbestand.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ermöglichen Sie mit Ihrer Zustimmung eine maßvolle Reaktion auf unerwünschte Entwicklungen im Bereich der Kriminalität! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

19.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann Mag. Steinhauser ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.03.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Diese Strafgesetznovelle umfasst ja mehrere Punkte, das haben schon einige Vorrednerinnen und Vorredner gesagt. Ich möchte auch getrennt Stellung nehmen, denn manches davon teilen wir, anderes nicht. Dass wir am Ende dagegenstimmen, ist halt so, wenn manches enthalten ist, das wir nicht teilen.

Es sind zwei Punkte enthalten, die wir teilen: Das eine ist, dass Angriffe auf die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung notwehrfähig werden; das heißt, wenn jemand sexuell belästigt wird und sich wehrt – vorausgesetzt natürlich: verhältnis­mäßig, das ist klar –, dann ist das straffrei. Das ist richtig, das teilen wir. Wir waren beim Thema sexuelle Belästigung immer konsequent und bleiben auch konsequent, daher werden wir auch den Regelungen betreffend Gruppenbelästigung zustimmen, weil wir schon glauben, dass die Rechtsgutverletzung höher ist, wenn eine Person von einer Gruppe belästigt und bedroht wird als von nur einer Person. Es ist natürlich immer abzulehnen und es ist immer schlimm, aber klar ist, dass die Betroffenheit natürlich noch einmal höher ist, wenn man einer Gruppe gegenübersteht, und daher der Rechtsunwert strenger zu bestrafen ist.

Zum Thema Reichsbürger: Sie wissen, Herr Minister, dass uns diese Gruppe nicht nahe steht und wir da keinerlei Sympathie haben; trotzdem stehen wir diesem Teil der Novelle ablehnend gegenüber. Für uns ist Rechtskultur ein hohes Gut, und Sie haben


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